Einzelförderung von Krankenhäusern
Zielgerichtete Verbesserung der Gesundheitsversorgung
Mit der Einzelförderung soll die Gesundheitsversorgung zielgerichtet verbessert werden. Ziel ist es, für die Menschen in Nordrhein-Westfalen eine qualitativ hochwertige und patientengerechte Versorgung sicherzustellen. Das Land wird damit seinen Verpflichtungen zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser besser nachkommen.
Die Einzelförderung knüpft unmittelbar an die Baupauschale an. Im Rahmen der Förderschwerpunkte können Investitionsmaßnahmen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 KHGG NRW gefördert werden.
Die Förderschwerpunkte werden jährlich neu ausgewiesen und durch entsprechende Förderkriterien ausgestaltet.
Für die Umsetzung des Krankenhausplans stehen bis 2027 rd. 2,51 Mrd. Euro für erforderliche Baumaßnahmen im Rahmen der Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW zur Verfügung. Die Fördermittel dienen als Unterstützung für die Gestaltung einer zukunftsfähigen und gestärkten Krankenhauslandschaft.
Grundsätzliche Informationen zur Einzelförderung 2023 bis 2027 und zum Antragsverfahren finden Sie im Bereich Förderung zur Umsetzung der Krankenhausplanung 2022.
Grundsätzliche Informationen über den Umgang mit dem Vergaberecht im Rahmen der Krankenhausförderung finden Sie hier.
Für das Jahr 2022 weist das Land folgenden Förderschwerpunkt aus:
Das Fördervorhaben dient der Stärkung der patientenorientierten Versorgung im höheren Lebensalter (Altersmedizin)
In der Förderperiode 2022 stehen Mittel in Höhe von voraussichtlich 100 Mio. € für die Einzelförderung zur Verfügung.
Für das Antragsverfahren relevante Unterlagen können Sie hier ansehen bzw. herunterladen:
- Antrag auf Einzelförderung 2022 nach § 21a KHGG NRW
- Priorisierungsschema Einzelförderung 2022
- Fragen und Antworten zur Einzelförderung 2022
- Verfahrensgrundsätze zur Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW
Grundsätzliche Informationen über den Umgang mit dem Vergaberecht im Rahmen der Krankenhausförderung finden Sie hier.
Für das Jahr 2021 weist das Land folgende Förderschwerpunkte aus:
Förderkriterium 1
Das Fördervorhaben dient der Stärkung der geburtshilflichen Versorgung
Die Möglichkeit auf Einzelförderung kann gesteigert werden, wenn das Fördervorhaben im Zusammenhang mit hebammengeleiteten Kreißsälen steht.
Förderkriterium 2
Das Fördervorhaben dient der Stärkung der Versorgung von Kindern- und Jugendlichen
In der Förderperiode 2021 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 100 Mio. € für die Einzelförderung zur Verfügung.
Für das Antragsverfahren relevante Unterlagen können Sie hier ansehen bzw. herunterladen:
- Antrag auf Einzelförderung 2021 nach § 21a KHGG NRW
- Priorisierungsschema Einzelförderung 2021
Eine Priorisierung der förderfähigen Maßnahmen wird nur vorgenommen, sofern die förderfähigen Kosten der beantragten Fördermaßnahmen die im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigen - Fragen und Antworten zur Einzelförderung 2021
- Verfahrensgrundsätze zur Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW
Grundsätzliche Informationen über den Umgang mit dem Vergaberecht im Rahmen der Krankenhausförderung finden Sie hier.
Für das Jahr 2020 weist das Land folgenden Förderschwerpunkt aus:
Das Fördervorhaben dient dem Aufbau neuer Ausbildungsplätze nach § 2 Nr. 1a KHG und muss mindestens einen zusätzlichen Ausbildungskurs umfassen.
Die Möglichkeit auf Einzelförderung kann gesteigert werden,
wenn mit dem Fördervorhaben ein Aufbau von Ausbildungsplatzkapazitäten zur Ausbildung als Pflegefachmann- frau einhergeht und eine Kooperationen mit einem ehemaligen Fachseminar für Altenpflege besteht
oder
wenn mit dem Fördervorhaben ein Aufbau von Ausbildungsplatzkapazitäten in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege einhergeht.
In der Förderperiode 2020 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 100 Mio. € für die Einzelförderung zur Verfügung. Die Förderschwerpunkte sollen dem Aufbau neuer Ausbildungsplätze dienen. Eine Förderung bezieht sich ausschließlich auf neue Ausbildungsplätze. Nach § 21 a Abs. 3 erfolgt die Förderung pauschal i.H.v. 20.400 € pro neu geschaffenem Ausbildungsplatz.
Für das Antragsverfahren relevante Unterlagen können Sie hier ansehen bzw. herunterladen:
- Antrag auf Einzelförderung 2020 nach §21a KHGG NRW (PDF-Datei bitte nicht im Firefox-Browser bearbeiten, da dieser die Bearbeitung nicht unterstützt)
- Priorisierungsschema Einzelförderung 2020
- Fragen und Antworten zur Einzelförderung 2020 nach §21a KHGG NRW
- Verfahrensgrundsätze zur Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW
Grundsätzliche Informationen über den Umgang mit dem Vergaberecht im Rahmen der Krankenhausförderung finden Sie hier.
Für das Jahr 2019 weist das Land folgenden Förderschwerpunkt aus:
Verbesserung der Versorgungsqualität durch strukturverändernde oder strukturstärkende Maßnahmen.
Für eine Einzelförderung im Rahmen dieses Schwerpunkts muss zwingend eines der beiden folgenden Förderkriterien erfüllt sein:
Förderkriterium 1
Das Fördervorhaben dient dem Abbau doppelt vorgehaltener Leistungsstrukturen.
oder
Förderkriterium 2
Das Fördervorhaben dient der nachhaltigen Stärkung der Leistungsstrukturen in ländlichen Versorgungsgebieten.
In der Förderperiode 2019 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 66 Mio. € für die Einzelförderung zur Verfügung.
Für das Antragsverfahren relevante Unterlagen können Sie hier ansehen bzw. herunterladen:
- Antrag auf Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW
(beschreibbare pdf-Datei; diese bitte nicht im Firefox-Browser bearbeiten, da dieser die Bearbeitung nicht unterstützt) - Fragen und Antworten zur Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW
- Verzeichnis der zur Gebietskulisse „Ländlicher Raum" gehörenden Kommunen
- Verfahrensgrundsätze zur Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW
Grundsätzliche Informationen über den Umgang mit dem Vergaberecht im Rahmen der Krankenhausförderung finden Sie hier.
Für das Jahr 2018 hatte das Land folgenden Förderschwerpunkt ausgewiesen:
Qualitätsverbesserung der Versorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen sowie der Versorgung von schwerkranken Kindern und Jugendlichen.
Für eine Einzelförderung im Rahmen dieses Schwerpunktes musste zwingend eines der beiden folgenden Förderkriterien erfüllt sein:
Förderkriterium 1
Das Fördervorhaben dient der Stärkung der Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen.
Die Möglichkeit auf Einzelförderung nach Förderkriterium 1 kann gesteigert werden, wenn mit dem Fördervorhaben eine Versorgung von Kindern und Jugendlichen bzw. von Personen, die sich in der Übergangsphase vom Jugend- in das Erwachsenenalter befinden, fokussiert wird.
oder
Förderkriterium 2
Das Fördervorhaben dient der Stärkung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Palliativmedizin oder Onkologie.
In 2018 standen rund 33 Millionen Euro für die Einzelförderung zur Verfügung.
- Grundsätze zur Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW für das Jahr 2018
- Antrag auf Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW (Beschreibbare pdf-Datei; diese bitte nicht im Firefox-Browser bearbeiten, da dieser die Bearbeitung nicht unterstützt)
- Einzelförderung gemäß § 21a Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW) - FAQ
- Muster-Bewilligungsbescheid für eine Einzelförderung nach § 21a Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW) im Jahr 2018
Grundsätzliche Informationen über den Umgang mit dem Vergaberecht im Rahmen der Krankenhausförderung finden Sie hier.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: