
Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit Diabetes
Beste Voraussetzungen für ein gelingendes und unbeschwertes Aufwachsen ermöglichen
Das Handlungskonzept Diabetes besteht aus drei wesentlichen Bausteinen, von denen zwei bereits umgesetzt wurden:
1. Förderprogramm "Diabetes in Kita und Schule"
Das Landesprogramm umfasst die Förderung verschiedener Module – von der Vermittlung von Basis-Wissen, über Allgemeinschulungen für Betreuende in Kita und Schule bis hin zur individuellen Schulung für Betreuende eines an Diabetes erkrankten Kindes. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Zuschuss zur Finanzierung von notwendigen Klassenfahrtbegleitungen im Zuge des Förderprogramms möglich. Im Jahr 2021 wurde mit finanzieller Unterstützung der IKK classic ein Film erstellt, der zentrale Informationen zur Erkrankung und dem Umgang in Kita- und Schulalltag vermittelt. Der Film steht auf der Homepage der Deutschen Diabetes-Hilfe NRW zur Verfügung.
Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt die Umsetzung des Förderprogramms "Diabetes in Kita und Schule" durch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW). Nähere Informationen sowie Kontaktdaten erhalten Sie unter https://www.lzg.nrw.de/11059280.
2. Verbesserte Kommunikationswege für betroffene Familien durch Schaffung klarer Zuständigkeiten und Festlegung konkreter Ansprechpartner
Mit einer Orientierungshilfe, die die unterschiedlichen Prozesse und Problemstellen bei der Betreuung der betroffenen Kinder und Jugendlichen abbildet, soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu verbessern, Zuständigkeiten zu klären und konkrete Ansprechpartner zu benennen.
Zur Vorbereitung dieses Konzeptes hat das Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) eine „Elternbefragung: Typ-1-Diabetes in KiTa und Schule - LZG.NRW" durchgeführt, um die konkreten Fragestellungen und Bedarfe von Eltern, deren Kinder an Diabetes erkrankt sind, festzustellen.
Die „Orientierungshilfe zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Schulen" wurde gemeinsam mit dem LZG.NRW und unter Beteiligung der Mitglieder des „Runden Tisches Diabetes“ erarbeitet und steht zum Download zur Verfügung.
3. Klärung von Fragen der Kostenübernahme
Trotz gesetzlich geregelter Zuständigkeiten kommt es in der Praxis immer wieder zu Fragen bei der Abgrenzung zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Eingliederungshilfe bei der Kostenübernahme. Derzeit werden hierzu gemeinsame Lösungen erarbeitet.
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