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Ehrenamtliche Betreuung

Ehrenamtliche Betreuung

Hilfen für Menschen mit Krankheit oder Behinderung, die ehrenamtliche oder gesetzliche Betreuung benötigen

Das Gericht kann für Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht oder nicht mehr selbst erledigen können, eine gesetzliche Betreuerin oder einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Diese oder dieser kann hauptberuflich tätig werden, aber es können auch Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, zum Betreuer bestellt werden.

Ehrenamtliche Betreuung

Wenn Menschen ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung, nicht oder nicht mehr selbst erledigen können, wird ihnen ein gesetzlicher Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin zur Seite gestellt. Es gibt Betreuerinnen und Betreuer, die ihre Aufgabe hauptberuflich wahrnehmen. Oftmals werden aber auch Angehörige, Freunde oder bisher fremde Menschen als ehrenamtliche Betreuer bestellt.
 
Auf der Internetseite des Justizportals NRW erhalten Sie nähere Informationen zum Thema Betreuerbestellung, Verfahren und Aufgaben eines Betreuers.
 

Förderung der ehrenamtlichen Betreuung / Betreuungsvereine

Die Aufgabe, eine rechtliche Betreuung zur übernehmen, ist mit einer großen Verantwortung verbunden. Gerade ehrenamtliche Betreuer müssen daher gut auf ihre Arbeit vorbereitet werden und darüber hinaus während der Betreuung weiter unterstützt werden.
 
Diese Aufgabe wird in NRW von den Betreuungsvereinen übernommen. Diese sollen über die Unterstützung der Betreuer hinaus neue ehrenamtliche Betreuer gewinnen und über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informieren.
 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fördert die Arbeit der Betreuungsvereine. Für die Abwicklung der jährlichen Förderung sowie für die Zulassung von Betreuungsvereinen sind die Landesbetreuungsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe zuständig. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Voraussetzungen der Förderung.
 
Informationen über Betreuungsvereine in Ihrer Nähe erhalten Sie bei den Landesbetreuungsämtern der beiden Landschaftsverbände (siehe Links in der rechten Spalte).