Theoretische Lehrgänge
Während der Ausbildung wird jede Anwärterin und jeder Anwärter einer der fünf Bezirksregierungen fest zugeordnet, das ist ihre bzw. seine Ausbildungsbehörde. Die theoretische Ausbildung findet sowohl in den Ausbildungsbehörden als auch im Rahmen von 15 Wochenlehrgängen an einem zentralen Ausbildungsort in Nordrhein-Westfalen (derzeit: Tagungshotel „Lichthof“, Gelsenkirchen) statt. Neben der Vermittlung der allgemeinen und fachbezogenen theoretischen Grundkenntnisse trägt sie dazu bei, die Initiative der Anwärterinnen und Anwärter zum selbständigen Lernen zu fördern. Die fachbezogenen Grundkenntnisse umfassen dabei sämtliche dem Arbeitsschutz zugeordneten Rechtsgebiete in Nordrhein-Westfalen.
Ergänzt werden die Fachkenntnisse durch erforderliches Basiswissen aus:
- dem allgemeinen Recht, bspw. dem Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht und
- dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.
Darüber hinaus werden die Anwärterinnen und Anwärter in weiteren wichtigen Kernkompetenzbereichen, wie beispielsweise Kommunikation und Rhetorik trainiert.
Praktische Ausbildungswochen
Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich vor Ort in der Ausbildunsbehörde. Den Anwärterinnen und Anwärtern werden dort die Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Methoden vermittelt, die sie zur Erfüllung ihrer späteren Tätigkeiten benötigen. Gleichzeitig können sie ihr Verständnis für die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen, die mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbundenen sind, schulen. Selbständiges Handeln und die Übernahme von Verantwortung wird gefördert. Außerdem lernen die Anwärterinnen und Anwärter vielfältige Aufgaben kennen:
- Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art, sowie der selbständigen Durchführung geeigneter Dienstgeschäfte im Innen- und Außendienst,
- Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermeidung,
- Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen,
- Entwerfen von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheiden und Abgaben an die Staatsanwaltschaften sowie
- Mitwirkung bei der landesweiten und bundesweiten Programmarbeit.
Dauer der Qualifizierung
Die Qualifizierung dauert 15 Monate. Die Lernerfolge werden während der Qualifizierung durch vier Klausuren sowie Beurteilungen der praktischen Ausbildung, eine fachpraktische Arbeit und die mündliche Abschlussprüfung überprüft.
Höhe der Qualifizierungsvergütung
Stand 01.12.2022: 2.361,34 Euro (inkl. 75 % Anwärtersonderzuschlag) eventuell zuzüglich eines Familienzuschlags. Schon während der Qualifizierung genießen Beamtinnen und Beamte auf Widerruf die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, so dass keine Abzüge der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen.