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Symbolbild: Zwei Gewerbeaufsichtsbeamte besprechen etwas

Mit Meister oder Techniker in den Arbeitsschutz

Gewerbeaufsichtsbeamte - Laufbahngruppe 1.2 (ehem. mittlerer Dienst)

Sie haben schon einen technischen Beruf und möchten sich im Bereich des Arbeitsschutzes weiterbilden? Durch die 15-monatige Qualifizierung werden Sie auf die Aufgabe als Gewerbeobersekretärin bzw. Gewerbeobersekretär in einer der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen vorbereitet.

Gewerbeaufsichtsbeamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehem. mittlerer Dienst) werden in den fünf Bezirksregierungen, als Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter eingesetzt.

Typische Aufgaben

… als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter bei den Bezirksregierungen:

  • Eigenständige Überwachung des Arbeitsschutzes vor Ort in Betrieben des Aufsichtsbezirks,
  • Erteilen von Genehmigungen und Erlaubnissen zum Schutz der Beschäftigten und der Bevölkerung sowie
  • Mitwirkung an landesweiten und bundesweiten Arbeitsschutzaktionen.

Karriereeinstieg

Der Einstieg in die Laufbahngruppe 1.2 erfolgt über eine auf die späteren Tätigkeiten ausgerichtete Qualifizierung. Ziel ist die Ausbildung qualifizierter Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Schwerpunkte der Qualifizierung sind dabei:

•    die praxisnahe Vermittlung eines vielseitigen Fachwissens und
•    die Entwicklung eines stark ausgeprägten Verantwortungsbewusstseins.

Theoretische Lehrgänge

Während der Ausbildung wird jede Anwärterin und jeder Anwärter einer der fünf Bezirksregierungen fest zugeordnet, das ist ihre bzw. seine Ausbildungsbehörde. Die theoretische Ausbildung findet sowohl in den Ausbildungsbehörden als auch im Rahmen von 15 Wochenlehrgängen an einem zentralen Ausbildungsort in Nordrhein-Westfalen (derzeit: Tagungshotel „Lichthof“, Gelsenkirchen) statt. Neben der Vermittlung der allgemeinen und fachbezogenen theoretischen Grundkenntnisse trägt sie dazu bei, die Initiative der Anwärterinnen und Anwärter zum selbständigen Lernen zu fördern. Die fachbezogenen Grundkenntnisse umfassen dabei sämtliche dem Arbeitsschutz zugeordneten Rechtsgebiete in Nordrhein-Westfalen.

Ergänzt werden die Fachkenntnisse durch erforderliches Basiswissen aus:
  • dem allgemeinen Recht, bspw. dem Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht und
  • dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.
Darüber hinaus werden die Anwärterinnen und Anwärter in weiteren wichtigen Kernkompetenzbereichen, wie beispielsweise Kommunikation und Rhetorik trainiert.

Praktische Ausbildungswochen

Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich vor Ort in der Ausbildunsbehörde. Den Anwärterinnen und Anwärtern werden dort die Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Methoden vermittelt, die sie zur Erfüllung ihrer späteren Tätigkeiten benötigen. Gleichzeitig können sie ihr Verständnis für die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen, die mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbundenen sind, schulen. Selbständiges Handeln und die Übernahme von Verantwortung wird gefördert. Außerdem lernen die Anwärterinnen und Anwärter vielfältige Aufgaben kennen:
  • Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art, sowie der selbständigen Durchführung geeigneter Dienstgeschäfte im Innen- und Außendienst,
  • Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermeidung,
  • Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen,
  • Entwerfen von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheiden und Abgaben an die Staatsanwaltschaften sowie
  • Mitwirkung bei der landesweiten und bundesweiten Programmarbeit.

Dauer der Qualifizierung

Die Qualifizierung dauert 15 Monate. Die Lernerfolge werden während der Qualifizierung durch vier Klausuren sowie Beurteilungen der praktischen Ausbildung, eine fachpraktische Arbeit und die mündliche Abschlussprüfung überprüft.

Höhe der Qualifizierungsvergütung

Stand 01.12.2022: 2.361,34 Euro (inkl. 75 % Anwärtersonderzuschlag) eventuell zuzüglich eines Familienzuschlags. Schon während der Qualifizierung genießen Beamtinnen und Beamte auf Widerruf die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, so dass keine Abzüge der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen.
Interessentinnen und Interessenten sollten mindestens über einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand verfügen. Zudem sollten sie eine Meisterprüfung im Handwerk im gewerblichen Bereich oder eine Industriemeisterprüfung, eine Technikerprüfung an einer Fachakademie oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Technikerschule bestanden haben.

Persönliche Fähigkeiten:
  • gute kommunikative Kompetenz mit ausgeprägter Entscheidungsfähigkeit und ein gutes schriftliches Ausdrucksvermögen,
  • körperliche Eignung zur Durchführung der Aufsichtstätigkeit im Außendienst und eine gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B,
  • idealerweise berufliche Erfahrungen in der betrieblichen Praxis und Sicherheit in gängigen MS-Office-Anwendungen,
  • ein hohes Maß an Sozialkompetenz und die Bereitschaft zu interdisziplinärer, teamorientierter Arbeitsweise,
  • Durchsetzungs- und Überzeugungsvermögen,
  • ausgeprägte Kooperationsbereitschaft und persönliche Belastbarkeit,
  • Fähigkeit, sich in neue Aufgabenfelder einzuarbeiten, Zusammenhänge zu bewerten und praxisbezogene Lösungen zu erarbeiten sowie
  • innovativ und aufgeschlossen gegenüber neuen Aufgabenfeldern.
Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung nach erfolgreicher Prüfung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen hiervon ergeben sich aus § 14 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen.

Berufliche Perspektive

Entwicklungsmöglichkeiten der Laufbahngruppe 1.2 in der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalens

Nach dem erfolgreichen Ablegen der Laufbahnprüfung erfolgt die Ernennung zur Gewerbeobersekretärin bzw. zum Gewerbeobersekretär in der Besoldungsgruppe A 7 und die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre, wobei im Einzelfall Verkürzungen möglich sind. Nach Bewährung in der Probezeit erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Die Arbeitsschutzverwaltung bietet von Beginn an vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten an. Dazu gehören unter anderem die Weiterbildungsmöglichkeiten an der „Fortbildungsakademie des Inneren" in Mont-Cenis.

Später sind bei entsprechender Befähigung und Leistung folgende Beförderungen möglich:
Beförderung zur bzw. zum:

  • Gewerbehauptsekretärin / Gewerbehauptsekretär,
  • Gewerbeamtsinspektorin / Gewerbeamtsinspektor.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, der beruflichen Weiterentwicklung bis zur Gewerbeamtfrau bzw. bis zum Gewerbeamtmann.

Das Grundgehalt richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe. Bei der Erfahrungsstufe spielt für die Tätigkeit förderliche Berufserfahrung eine Rolle. Verheiratete und Beschäftigte mit einem oder mehreren Kindern erhalten zusätzlich zu diesem Betrag noch einen Familienzuschlag. Die Höhe des Familienzuschlages ist abhängig von der wohngeldrechtlichen Mietenstufe der Gemeinde, in der die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Beamtinnen bzw. Beamte genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, sodass keine Abzüge der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen. Die Beförderungsmöglichkeiten, in der Arbeitsschutzverwaltung sind sehr gut. Das folgende Beispiel (Stichtag 01.12.2022) zeigt, wie sich die Besoldung im Laufe des Arbeitslebens entwickeln kann.

Beispiel:

 
Einstiegsbesoldung Nach 5 Jahren Nach 10 Jahren Endbesoldung
Monatsbeträge in €
Laufbahngruppe 1.2
ledig, 5 Jahre anerkannte Berufserfahrung,
Steuerklasse I
(A 7)
Brutto:
3.003,58
 
Netto:
2.540,25
(A 8)
Brutto:
3.237,44
 
Netto:
2.701,61
(A 9)
Brutto:
3.682,26
 
Netto:
3.001,43
(A 11)
Brutto:
4.724,15
 
Netto:
3.668,15