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Symbolbild: Zwei Gewerbeaufsichtsbeamte besprechen etwas

Mit Bachelor in den Arbeitsschutz

Gewerbeaufsichtsbeamte - Laufbahngruppe 2.1 (ehem. gehobener Dienst)

Sie möchten sich nach Ihrem Studium praxisnah weiterbilden? Während der 15-monatigen Qualifikation zur Gewerbeoberinspektorin bzw. zum Gewerbeoberinspektor erwerben Sie umfangreiches Fachwissen zum Arbeitsschutz und können dieses Wissen direkt in Ihrem Arbeitsalltag anwenden.

Gewerbeaufsichtsbeamte der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) werden in den fünf Bezirksregierungen, als Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter eingesetzt.

Typische Aufgaben

… als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter bei den Bezirksregierungen:

  • Überwachung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes vor Ort an Arbeitsplätzen und in Betrieben,
  • Erteilen von Genehmigungen und Erlaubnissen zum Schutz der Beschäftigten und der Bevölkerung sowie
  • Mitgestaltung und Umsetzung von landesweiten und bundesweiten Schwerpunktprogrammen.

Karriereeinstieg

Der Einstieg in die Laufbahngruppe 2.1 erfolgt über eine umfangreiche Qualifizierung. Ziel ist die Ausbildung umfassend qualifizierter Nachwuchskräfte für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Vermittlung eines vertieften und vielseitigen Fachwissens,
  • die Herstellung des Praxisbezugs sowie
  • die Entwicklung eines stark ausgeprägten Verantwortungsbewusstseins.

Theoretische Lehrgänge

Jede Anwärterin und jeder Anwärter ist einer der fünf Bezirksregierungen zugeordnet, das ist ihre bzw. seine Ausbildungsbehörde. Die theoretische Ausbildung findet sowohl in der Ausbildungsbehörde, als auch im Rahmen von 15 Wochenlehrgängen an einem zentralen Ausbildungsort in Nordrhein-Westfalen (derzeit: Tagungshotel „Lichthof“, Gelsenkirchen) statt. Sie vermittelt allgemeine und fachbezogene theoretische Kenntnisse und trägt dazu bei, die Initiative der Anwärterinnen und Anwärter zum Eigenstudium zu fördern. Die fachbezogenen Kenntnisse umfassen dabei sämtliche dem Arbeitsschutz zugeordneten Rechtsgebiete in Nordrhein-Westfalen.

Ergänzt werden die Fachkenntnisse durch erweitertes Grundwissen aus:
  • dem allgemeinen Recht, bspw. dem Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht sowie
  • dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.
Darüber hinaus werden die Anwärterinnen und Anwärter in weiteren Kernkompetenzbereichen geschult:
  • Kommunikation,
  • Rhetorik sowie
  • Gesprächs- und Verhandlungsführung.

Praktische Ausbildungswochen

Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich vor Ort in der Ausbildungsbehörde. Den Anwärterinnen und Anwärtern werden dort die Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Methoden vermittelt, die sie zur Erfüllung ihrer späteren Tätigkeiten benötigen. Gleichzeitig wird ein vertieftes Verständnis für die mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbundenen rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen gefördert. Die Anwärterinnen und Anwärter lernen, selbständig zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Sie werden mit vielfältigen Aufgaben betraut:
  • Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art, sowie der selbständigen Durchführung von Dienstgeschäfte im Innen- und Außendienst,
  • Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermeidung,
  • Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen,
  • Entwerfen von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheiden und Abgaben an die Staatsanwaltschaften und
  • Mitwirkung bei der landesweiten und bundesweiten Programmarbeit.

Dauer der Qualifizierung

Die Qualifizierung dauert 15 Monate. Die Lernerfolge werden während der Qualifizierung durch vier Klausuren sowie Beurteilungen der praktischen Ausbildung, eine fachpraktische Arbeit und die mündliche Abschlussprüfung überprüft.

Höhe der Qualifizierungsvergütung

Stand 01.12.2022: 2.108,52 Euro ( inkl. 50 % Anwärtersonderzuschlag) eventuell zuzüglich eines Familienzuschlags. Schon während der Qualifizierung genießen Beamtinnen und Beamte auf Widerruf die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, so dass keine Abzüge der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen.
Interessentinnen und Interessenten sollten über ein abgeschlossenes Studium (technisches, naturwissenschaftliches oder ein anderes für die Laufbahn geeignetes Studium) verfügen.

Das Studium muss dabei folgende Kriterien erfüllen:
  • Fachhochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern oder
  • ein Bachelorabschluss insbesondere der Fachrichtungen Maschinenbau, Sicherheitstechnik, Elektrotechnik, Physikalische Technik, Kunststofftechnik, Chemie, Bauingenieurwesen oder Psychologie.
Darüber hinaus sind Bewerbungen von Absolventinnen und Absolventen gleichwertiger Studienabschlüsse in einem vergleichbaren Studiengang möglich.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Studiengang die Voraussetzung erfüllt, wenden Sie sich an Dr. Volker Winter (Tel.: 0211/3101-1280; E-Mail: Volker.Winter [at] lia.nrw.de (Volker[dot]Winter[at]lia[dot]nrw[dot]de)).

Persönliche Fähigkeiten:
  • gute kommunikative Kompetenz und gutes schriftliches Ausdrucksvermögen,
  • ausgeprägte Teamfähigkeit und persönliche Belastbarkeit,
  • gute Entscheidungsfähigkeit sowie Durchsetzungs- und Überzeugungsvermögen,
  • Fähigkeit zum analytischen und konzeptionellen Denken,
  • gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B,
  • Innovationsbereitschaft und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Aufgabenfeldern,
  •  körperliche Eignung zur Durchführung der Aufsichtstätigkeit im Außendienst,
  • berufliche Erfahrungen in der betrieblichen Praxis sind erwünscht.
Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung nach erfolgreicher Prüfung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen hiervon ergeben sich aus § 14 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen.

Berufliche Perspektive

Entwicklungsmöglichkeiten der Laufbahngruppe 2.1 in der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalens

Nach dem erfolgreichen Ablegen der Laufbahnprüfung erfolgt die Ernennung zur Gewerbeoberinspektorin bzw. zum Gewerbeoberinspektor in der Besoldungsgruppe A 10 und die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre, wobei im Einzelfall Verkürzungen möglich sind. Nach Bewährung in der Probezeit erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Die Arbeitsschutzverwaltung bietet von Beginn an vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten an. Dazu gehören unter anderem die Weiterbildungsmöglichkeiten an der „Fortbildungsakademie des Inneren" in Mont-Cenis.

Später sind bei entsprechender Befähigung und Leistung folgende Beförderungen möglich:
Beförderung zur bzw. zum

  • Gewerbeamtfrau/Gewerbeamtmann,
  • Gewerbeamtsrätin/Gewerbeamtsrat,
  • Regierungsgewerberätin/Regierungsgewerberat.

Außerdem steht die Möglichkeit einer Tätigkeit im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen offen.

Das Grundgehalt richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe. Bei der Erfahrungsstufe spielt für die Tätigkeit förderliche Berufserfahrung eine Rolle. Verheiratete und Beschäftigte mit einem oder mehreren Kindern erhalten zusätzlich zu diesem Betrag noch einen Familienzuschlag. Die Höhe des Familienzuschlages ist abhängig von der wohngeldrechtlichen Mietenstufe der Gemeinde, in der die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Beamtinnen bzw. Beamte genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, so dass keine Abzüge der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen. Die Beförderungsmöglichkeiten in der Arbeitsschutzverwaltung sind sehr gut. Das folgende Beispiel (Stichtag 01.12.2022) zeigt, wie sich die Besoldung im Laufe des Arbeitslebens entwickeln kann.

Beispiel:

 
Einstiegsbesoldung Nach 5 Jahren Nach 10 Jahren Endbesoldung
Monatsbeträge in €
Laufbahngruppe 2.1
ledig, 1 Jahr anerkannte Berufserfahrung,
Steuerklasse I
(A 10)
Brutto:
3.443,03
 
Netto:
2.841,28
(A 11)
Brutto:
4.064,81
 
Netto:
3.252,06
(A 12)
Brutto:
4.732,15
 
Netto:
3.673,07
(A 13)
Brutto:
5.908,05
 
Netto:
4.359,42