Theoretische Lehrgänge
Jede Anwärterin und jeder Anwärter ist einer der fünf Bezirksregierungen zugeordnet, das ist ihre bzw. seine Ausbildungsbehörde. Die theoretische Ausbildung findet sowohl in der Ausbildungsbehörde, als auch im Rahmen von 15 Wochenlehrgängen an einem zentralen Ausbildungsort in Nordrhein-Westfalen (derzeit: Tagungshotel „Lichthof“, Gelsenkirchen) statt. Sie vermittelt allgemeine und fachbezogene theoretische Kenntnisse und trägt dazu bei, die Initiative der Anwärterinnen und Anwärter zum Eigenstudium zu fördern. Die fachbezogenen Kenntnisse umfassen dabei sämtliche dem Arbeitsschutz zugeordneten Rechtsgebiete in Nordrhein-Westfalen.
Ergänzt werden die Fachkenntnisse durch erweitertes Grundwissen aus:
- dem allgemeinen Recht, bspw. dem Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht sowie
- dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.
Darüber hinaus werden die Anwärterinnen und Anwärter in weiteren Kernkompetenzbereichen geschult:
- Kommunikation,
- Rhetorik sowie
- Gesprächs- und Verhandlungsführung.
Praktische Ausbildungswochen
Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich vor Ort in der Ausbildungsbehörde. Den Anwärterinnen und Anwärtern werden dort die Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Methoden vermittelt, die sie zur Erfüllung ihrer späteren Tätigkeiten benötigen. Gleichzeitig wird ein vertieftes Verständnis für die mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbundenen rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen gefördert. Die Anwärterinnen und Anwärter lernen, selbständig zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Sie werden mit vielfältigen Aufgaben betraut:
- Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art, sowie der selbständigen Durchführung von Dienstgeschäfte im Innen- und Außendienst,
- Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermeidung,
- Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen,
- Entwerfen von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheiden und Abgaben an die Staatsanwaltschaften und
- Mitwirkung bei der landesweiten und bundesweiten Programmarbeit.
Dauer der Qualifizierung
Die Qualifizierung dauert 15 Monate. Die Lernerfolge werden während der Qualifizierung durch vier Klausuren sowie Beurteilungen der praktischen Ausbildung, eine fachpraktische Arbeit und die mündliche Abschlussprüfung überprüft.
Höhe der Qualifizierungsvergütung
Stand 01.12.2022: 2.108,52 Euro ( inkl. 50 % Anwärtersonderzuschlag) eventuell zuzüglich eines Familienzuschlags. Schon während der Qualifizierung genießen Beamtinnen und Beamte auf Widerruf die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, so dass keine Abzüge der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen.