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Symbolbild: Zwei Gewerbeaufsichtsbeamte besprechen etwas

Mit Master in den Arbeitsschutz

Gewerbeaufsichtsbeamte - Laufbahngruppe 2.2 (ehem. höherer Dienst)

Sie möchten eine Stelle mit Führungsverantwortung? Die 24-monatige Qualifizierung zur Regierungsgewerberätin bzw. zum Regierungsgewerberat baut auf Ihrem Studium und Ihrer Berufserfahrung auf. Fachwissen und Führungskompetenz stehen im Mittelpunkt Ihrer Qualifizierung.

Gewerbeaufsichtsbeamte der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) werden in den fünf Bezirksregierungen als Dezernentinnen und Dezernenten eingesetzt.

Typische Aufgaben

… als Dezernentin/Dezernent bei den Bezirksregierungen:

  • Leitung einer (Teil-)Fachaufgabe bzw. eines Sachgebiets der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Aufgaben wie zum Beispiel Personalführung und Organisation,
  • Koordinierung von Betriebskontrollen hinsichtlich der Umsetzung von Arbeitsschutzbestimmungen und der Sicherheit von Produkten und technischen Anlagen,
  • Steuerung von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen bei festgestellten Verstößen sowie der Durchführung von Anzeige-, Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren.

Karriereeinstieg

Der Einstieg in die Laufbahngruppe 2.2 erfolgt über eine umfangreiche Qualifizierung. Ziel ist die Ausbildung qualifizierter und verantwortungsbewusster Führungskräfte für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei soll neben dem Erwerb des fachlichen Basiswissens insbesondere Wert gelegt werden auf

  • die Vermittlung und das Training von Führungsqualifikation und
  • die Entwicklung eines ausgeprägten Verantwortungsbewusstseins.

Theoretische Lehrgänge

Jede Referendarin und jeder Referendar wird einer der fünf Bezirksregierungen zugeordnet, das ist ihre bzw. seine Ausbildungsbehörde. Die theoretische Ausbildung findet sowohl in den Dienststellen der jeweiligen Ausbildungsbehörde als auch im Rahmen von 18 Wochenlehrgängen an einem zentralen Ausbildungsort in Nordrhein-Westfalen (derzeit: Tagungshotel „Lichthof“, Gelsenkirchen) statt. Sie trägt neben der Vermittlung der allgemeinen und fachbezogenen theoretischen Kenntnisse dazu bei, die Initiative der Referendarinnen und Referendare zum Eigenstudium zu fördern. Die fachbezogenen Kenntnisse umfassen dabei sämtliche dem Arbeitsschutz zugeordneten Rechtsgebiete in Nordrhein-Westfalen.

Ergänzt werden die Fachkenntnisse durch erforderliches Wissen aus:
  • dem allgemeinen Recht, bspw. dem Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht und
  • dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.
Darüber hinaus werden die Referendarinnen und Referendare in weiteren wichtigen Kernkompetenzbereichen geschult:
  • Kommunikation,
  • Rhetorik,
  • Gesprächs- und Verhandlungsführung sowie
  • (Mitarbeiter-)Führung

Praktische Ausbildungswochen

Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich vor Ort in einer der fünf Bezirksregierungen. Referendarinnen und Referendaren werden dort die Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Methoden vermittelt, die sie zur Erfüllung ihrer späteren Tätigkeiten befähigen. Gleichzeitig wird das Verständnis für die mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbundenen rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen gefördert. Die Referendarinnen und Referendare lernen, selbständig zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Sie werden mit vielfältigen Aufgaben betraut:
  • Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen,
  • Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art,
  • selbständigen Durchführung von Dienstgeschäften im Innen- und Außendienst,
  • Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermeidung,
  • Entwerfen von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheiden und Strafanzeigen
  • Auswertung von Außendienstgeschäften und
  • Mitwirkung bei der landesweiten und bundesweiten Programmarbeit.

Hospitation

Ergänzt wird die theoretische und praktische Ausbildung durch insgesamt dreiwöchige Hospitation in anderen Institutionen des Arbeitsschutzes. Dabei lernen die Referendarinnen und Referendare die Arbeitsweise folgender Institutionen kennen:

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA),
  • Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA),
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS),
  • eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Dauer der Qualifizierung

Die Qualifizierung dauert 24 Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 18 Monate verkürzt werden. Die Lernerfolge werden während der Qualifizierung durch vier Klausuren, eine Hausarbeit und Beurteilungen der praktischen Ausbildung überprüft. Die Qualifizierung schließt mit einer Staatsprüfung, in Form einer mündlichen Abschlussprüfung inklusive eines Aktenvortrags, ab.

Höhe der Qualifizierungsvergütung

Stand 01.12.2022: 1.583,28 Euro eventuell zuzüglich eines Familienzuschlags. Schon während der Qualifizierung genießen Beamtinnen und Beamte auf Widerruf die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, so dass keine Abzüge der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen.

Interessentinnen und Interessenten sollten über ein abgeschlossenes Studium in einer ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung, Physik, Chemie, Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeitspsychologie oder einem vergleichbaren Studiengang verfügen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Studiengang die Voraussetzung erfüllt, wenden Sie sich an Dr. Volker Winter (Tel.: 0211/3101-1280; E-Mail: Volker.Winter [at] lia.nrw.de (Volker[dot]Winter[at]lia[dot]nrw[dot]de)).

Das Studium muss dabei folgende Kriterien erfüllen:
  • mit Diplom-(Haupt-)Prüfung abgeschlossenes wissenschaftliches Studium mit einer vorgeschriebenen Mindeststudienzeit von acht Fachsemestern an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer Gesamthochschule mit gleichwertigem wissenschaftlichem Studienangebot oder
  • konsekutiver Masterabschluss an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer Gesamthochschule mit einer Mindeststudienzeit von zehn Fachsemestern oder
  • Fachhochschulabschluss eines für den höheren Dienst akkreditierten Masterstudiengangs.
Persönliche Fähigkeiten:
  • Innovativ und mit der Fähigkeit, sich in neue Aufgabenfelder und Problemstellungen, insbesondere Rechtsfragen, einzuarbeiten.
  • Hohes Maß an Organisations- und Sozialkompetenz zur Teamleitung und die Bereitschaft zu interdisziplinärer, teamorientierter Arbeitsweise.
  • Bereitschaft zur selbständigen Aufgabenwahrnehmung und Durchführung von Außenterminen.
  • Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfähigkeit.
  • Ausgeprägte Kooperationsbereitschaft und persönliche Belastbarkeit.
  • Möglichst Berufserfahrung, idealerweise mit Führungsverantwortung.
Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung nach erfolgreicher Prüfung das 42. Lebensjahr nach Maßgabe von § 14 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen noch nicht vollendet haben. Ausnahmen hiervon ergeben sich aus § 14 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen.

Berufliche Perspektive

Entwicklungsmöglichkeiten der Laufbahngruppe 2.2 in der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalens

Nach erfolgreicher Absolvierung der Laufbahnprüfung erfolgt die Ernennung zur Regierungsgewerberätin bzw. zum Regierungsgewerberat in der Besoldungsgruppe A 13 und die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre, wobei im Einzelfall Verkürzungen möglich sind. Nach Bewährung in der Probezeit erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Die Arbeitsschutzverwaltung bietet von Beginn an vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten an. Dazu gehören unter anderem die Weiterbildungsmöglichkeiten an der „Fortbildungsakademie des Inneren" in Mont-Cenis.

Später sind bei entsprechender Befähigung und Leistung folgende Beförderungen möglich:

  • Oberregierungsgewerberätin / Oberregierungsgewerberat,
  • Regierungsgewerbedirektorin / Regierungsgewerbedirektor,
  • Leitende Regierungsgewerbedirektorin/Leitender Regierungsgewerbedirektor als Leiterin/ Leiter des Dezernats 55 oder 56 einer Bezirksregierung.

Außerdem steht die Möglichkeit einer Tätigkeit im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen offen.

Das Grundgehalt richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe. Bei der Erfahrungsstufe spielt für die Tätigkeit förderliche Berufserfahrung eine Rolle. Verheiratete und Beschäftigte mit einem oder mehreren Kindern erhalten zusätzlich zu diesem Betrag noch einen Familienzuschlag. Die Höhe des Familienzuschlages ist abhängig von der wohngeldrechtlichen Mietenstufe der Gemeinde, in der die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Beamtinnen und Beamte genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, so dass keine Abzüge der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen.

Die Beförderungsmöglichkeiten in der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen sind sehr gut. Nachfolgendes Beispiel soll exemplarisch veranschaulichen, wie sich die Besoldung im Laufe des Arbeitslebens in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt entwickeln kann (Stichtag 01.12.2022):

Beispiel:

 
Einstiegsbesoldung Nach 5 Jahren Nach 10 Jahren Endbesoldung
Monatsbeträge in €
Laufbahngruppe 2.2
ledig,
1 Jahr anerkannte Berufserfahrung, Steuerklasse 1
 
(A 13)
Brutto:
4.844,26
 
Netto:
3.741,76
 
(A 14)
Brutto:
5.541,97
 
Netto:
4.156,31
 
(A 15)
Brutto:
6.293,07
 
Netto:
4.563,44
 
(A 15)
Brutto:
7.203,13
 
Netto:
5.045,86