Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Fit für die Zukunft – Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten

Fit für die Zukunft

Fit für die Zukunft – Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungsprozessen

Förderprogramm für Beschäftigte in KMU im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet

Mit dem Beratungsangebot „Fit für die Zukunft“ (FFZ) sollen Betriebe und ihre Beschäftigten bei der Transformation hin zu klimaneutralem Wirtschaften unterstützt werden. Das Angebot wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union (Just Transition Fund) finanziert.

Durch den Kohleausstieg im Rheinischen Revier und dem Nördlichen Ruhrgebiet stehen Unternehmen vor der Herausforderung, Transformationsprozesse anzustoßen und zu gestalten. Produkte und Dienstleistungen müssen hinsichtlich ihrer Klima- und Umweltauswirkungen hinterfragt und neu ausgerichtet werden. Dies erfordert von Unternehmen und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft. Um betriebliche Potentiale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben, bietet die Landesregierung mit „Fit für die Zukunft“ schnelle und unbürokratische Hilfe. Das Beratungsangebot setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Schließlich sind Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Belegschaft wichtiges Unternehmenskapital.

Mit „Fit für die Zukunft“ können Unternehmen entlang von vier zentralen Themenbereichen beteiligungsorientiert ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:

  • Green Economy
  • Arbeitsorganisation
  • Digitalisierung
  • Personalentwicklung

Um die Beschäftigten im Veränderungsprozess zu unterstützen, ist die Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie fester Bestandteil des Beratungsangebots „Fit für die Zukunft“. 

Wie kann „Fit für die Zukunft“ unterstützen: Anwendungsbeispiel

„Klima- und Umweltfreundlichkeit sowie Nachhaltigkeit von Grund auf“ – unter dieser Überschrift kann die Beratung “Fit für die Zukunft“ (FFZ) stehen. 

Ein familiengeführtes mittelständisches Unternehmen nutzt die vom Land NRW mit EU-Mitteln geförderte Beratung, um einen vollkommen neuen Produktionsprozess zu entwerfen. Dabei berücksichtigt es von Anfang an alle Aspekte, die zu einer zukunftsgerichteten Green Economy-Strategie gehören. 

Die Mitarbeitenden werden dabei in den Planungsprozess einbezogen, um zu ermitteln, wie sich die aktuelle Situation im Unternehmen darstellt. Auf dieser Grundlage gilt es dann, Ideen zu entwickeln, wie ein neuer Arbeitsprozess inklusive Kompetenzentwicklung aussehen kann und welche Schritte als nächstes erfolgen müssen damit der Material- und Informationsfluss zukünftig optimal läuft.

Wer kann „Fit für die Zukunft“ beantragen: Voraussetzungen für die Förderung

  • Unternehmen mit Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse 
    Rheinisches Revier: Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg
    Nördliches Ruhrgebiet: kreisfreie Stadt Bottrop, kreisangehörige Städte Dorsten, Gladbeck, Marl im Kreis Recklinghausen

Was kann mit „Fit für die Zukunft“ gefördert werden: Umfang der Förderung

  • Die Beratung muss sich auf mindestens einen der vier zentralen Themenbereiche beziehen und die Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie enthalten.
  • Gefördert werden anteilig (60%) der Kosten (Standardeinheitskosten) für bis zu 15 Beratungstage. 

Wie kann „Fit für die Zukunft“ beantragt werden: weitere Schritte und Informationen

  • Vereinbaren Sie einen Termin in einer Beratungsstelle. Dort erhalten Sie weitere Informationen und einen Beratungsscheck.
    Liste der FFZ-Beratungsstellen
  • Finden Sie ein passendes Beratungsunternehmen. Auch dabei kann Sie die Beratungsstelle unterstützen.
  • Nach Durchführung der Beratung können Sie die anteilige Kostenerstattung bei der zuständigen Bezirksregierung beantragen. Alle notwendigen Unterlagen finden Sie hier