Arbeitslosigkeit vermeiden. Transferagenturen und Transfergesellschaften bieten professionelle Hilfe
Statt Personalabbau: Die Instrumente des Beschäftigtentransfers nutzen
Transferagenturen und Transfergesellschaften – die Instrumente des Beschäftigtentransfers nutzen
Um Personalabbau sozialverträglich zu gestalten und betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgreich wieder in Arbeit zu bringen, können nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen die Instrumente des Beschäftigtentransfers nutzen. Transferagenturen und Transfergesellschaften bieten Alternativen zur Arbeitslosigkeit und unterstützen Unternehmen und Beschäftigte, neue Wege in den Arbeitsmarkt zu beschreiten.
Unternehmen befinden sich angesichts immer neuer Herausforderungen in ständiger Veränderung. Damit verändern sich zugleich die Beschäftigungsmöglichkeiten – Arbeitsplätze können nicht immer erhalten bleiben. In dieser Situation bieten die Instrumente des Beschäftigtentransfers – Transferagenturen und Transfergesellschaften – gute Alternativen.
Durch Beratung, Qualifizierung und Praktika ermöglichen sie eine professionelle Unterstützung bei der beruflichen Umorientierung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begleiten bei der Vermittlung in neue Beschäftigung. Eine Kombination der beiden Instrumente ist möglich.
- Eine Transferagentur kann kurzfristig in Unternehmen eingerichtet werden. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sie den Vorteil, dass die Bewerbungen noch aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus erfolgen. Das verbessert die Vermittlungschancen. Eine Transferagentur kann von der Agentur für Arbeit gefördert werden (§ 110 SGB III). Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt 50 Prozent der Projektkosten, maximal 2.500 Euro pro geförderter Person.
- Transfergesellschaften übernehmen für maximal ein Jahr die entlassenen Beschäftigen in ein befristetes Arbeitsverhältnis. Die Kosten teilen sich in der Regel das Personal abgebende Unternehmen und die Agentur für Arbeit. Während der Laufzeit kann eine Vielzahl von unterstützenden Maßnahmen ergriffen werden, um das zentrale Ziel einer Transfergesellschaft, die Vermittlung in neue Arbeit, ohne dass Arbeitslosigkeit entsteht, zu erreichen. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld (gem. § 111 SGB III) beantragt werden.
Eine Kombination von Transferagentur und Transfergesellschaft ist möglich. Durch die Möglichkeit einer schnell eingerichteten Transferagentur können zügig vermittlungsunterstützende Maßnahmen gestartet werden. Das kann die Betroffenen mobilisieren und zusammen mit zielgerichteten Kurzqualifizierungen die Arbeitsmarktchancen schnell erhöhen. So wird durch eine erfolgreiche Transferagentur die Zahl derjenigen reduziert, die in die Transfergesellschaft wechseln. Das reduziert die Kosten der Transfergesellschaft.
Vorteile für Unternehmen
Durch Transferangebote werden Kündigungsschutzklagen vermieden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter scheiden planmäßig aus. Dadurch bleibt der Betriebsfrieden gewährleistet, was sich nicht zuletzt auf die verbliebenen Beschäftigten positiv auswirkt.
Transferdienstleister finden
Eine Reihe von Unternehmen und Institutionen bieten Dienstleistungen zum Beschäftigtentransfer an. Die im Verzeichnis aufgenommenen Träger haben in den letzten Jahren mindestens ein Transferprojekt in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
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