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Landesprogramm "Vereinbarkeit Beruf & Pflege"

Screenshot: Vereinbarkeit Beruf & Pflege NRW

Landesprogramm "Vereinbarkeit Beruf & Pflege" - Unternehmen und Behörden unterstützen

Vereinbarkeit Beruf und Pflege stärken - Fachkräfte sichern - Landesprogramm unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen

Das Landesprogramm "Vereinbarkeit Beruf & Pflege" will die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Nordrhein-Westfalen verbessern und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Hierzu werden Unternehmen, Behörden und Organisationen dabei unterstützt, sich pflegefreundlich auszurichten. Interessierte Unternehmen und Einrichtungen sind eingeladen teilzunehmen.
Das Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ will die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung in Nordrhein-Westfalen verbessern und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Hierzu werden Unternehmen, Behörden und Organisationen dabei unterstützt, sich pflegefreundlich auszurichten, gegebenenfalls betriebliche Pflege-Guides zu qualifizieren und sich mit den bestehenden Angeboten der regionalen Beratungs- und Pflegeinfrastruktur zu vernetzen.

Das Landesprogramm wird zur Hälfte vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und zur anderen Hälfte von den Landesverbänden der Pflegekassen zusammen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung  zunächst für drei Jahre mit insgesamt 2,4 Millionen Euro finanziert.

Die Programm-Partner

Das Servicezentrum in Trägerschaft des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) koordiniert das Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ und setzt es zusammen mit den Programmpartnern um. Die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK NordWest übernehmen die Finanzierung und die Durchführung der betrieblichen Pflege-Guide Qualifizierung.
Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Hochschule für Gesundheit Bochum. Die Sozialpartner Unternehmer NRW und DGB NRW unterstützen das Landesprogramm inhaltlich, während die berufundfamilie Service GmbH als Kooperationspartner Input aus der Praxis gibt.

Wie können Sie teilnehmen?

Sie sind ein Unternehmen, eine Behörde oder eine Organisation in NRW, bieten bereits Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Ihre Mitarbeitenden an oder beabsichtigten dies in nächster Zeit zu tun? Dann sind Sie herzlich eingeladen zur Teilnahme am Landesprogramm und zur Unterzeichnung der Charta.
Als Vereinbarkeits-Partner haben Sie Zugriff auf das Webportal, das mit relevanten Informationen zu einer pflegefreundlichen Ausrichtung Ihres Unternehmens und raschen Weitergabe von Informationsmaterial an Ihre pflegenden Erwerbstätigen beiträgt. Ebenso können Sie Betriebliche Pflege-Guides als Erst-Ansprechpersonen zur Pflegevereinbarkeit im Betrieb qualifizieren.