Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist durch große regionale Unterschiede geprägt. Zum Ausgleich der regionalen Unterschiede stellt die Landesregierung das "Ausbildungsprogramm NRW" bereit, darüber werden jährlich rund 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze gefördert.
Es ist ein zentrales Anliegen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, dass mehr junge Menschen den Weg in Ausbildung finden. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine wichtige Grundlage für dauerhafte Beschäftigung und eine selbstbestimmte Lebensführung.
Das ESF-geförderte Ausbildungsprogramm NRW soll Betriebe motivieren, zusätzliche Ausbildungsstellen einzurichten, um das bestehende Marktungleichgewicht abzumildern. Zugleich soll für Jugendliche die Ausbildungssituation verbessert werden. Städte und Kreise mit einer Bewerber-Stellen-Relation ungünstiger als 1:1 profitieren von dem Programm.
Eckpunkte:
- Ausbildungsplatzakquise: Ausgewählte Bildungsträger akquirieren ab Juni zusätzliche Ausbildungsstellen bei Betrieben"
- Teilnehmergewinnung: Arbeitsagenturen und Jobcenter schlagen Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz vor. Die Besetzung erfolgt im Zusammenwirken mit Bildungsträger und Ausbildungsbetrieb.
- Ausbildungsberufe: Als Orientierungshilfe für die Ausbildungsstellenakquise wird im regionalen Ausbildungskonsens eine „Positivliste“ zu Ausbildungsberufen verabschiedet, die gute Übernahmechancen besitzen und eine realisierbare Nachfrage bei den Jugendlichen erwarten lassen. Grundsätzlich sind alle Ausbildungsberufe nach BBiG/HWO förderfähig (2 - 3,5-jährig).
- Ausbildungsverträge: Betriebe schließen reguläre Ausbildungsverträge mit den Jugendlichen ab.
- Zusätzlichkeit: Die Ausbildungsplätze müssen zusätzlich laut Definition des MAGS NRW sein.
- Ausbildungsbegleitung: Die Ausbildungsverhältnisse werden von den Bildungsträgern begleitet.
- Ausbildungsvergütung: Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze einrichten, erhalten in den ersten 24 Monaten ab Programmstart einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 300 Euro im Monat bzw. 174 Euro bei verringerter Ausbildungsvergütung für Teilzeitausbildungen.
Gute Praxis – „Ausbildungsprogramm NRW“
Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) stellt drei erfolgreiche Praxisbeispiele des „Ausbildungsprogramms NRW“ vor.
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