Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Mann mit Schutzkleidung und Kettensäge zersägt in einem Wald einen Baum

Unterweisung der Beschäftigten

Die Unterweisung ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, den Beschäftigten die Unfall- und Gesundheitsgefahren, die am Arbeitsplatz auftreten können, aufzuzeigen. Ziel ist es, dass die Beschäftigten sich aus Überzeugung gesundheits- und sicherheitsgerecht verhalten. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung den Einsatzbetrieb.

Grundlage der Unterweisung ist der § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes.

Neben der grundsätzlichen Regelung der Unterweisung im Arbeitsschutzgesetz gibt es eine Reihe von konkretisierenden Vorschriften und Regeln zu den Themen Unterweisung und Betriebsanweisung. Beispiele hierzu finden Sie bei den folgenden Links.