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Organisationspflicht

Die grundlegende Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz liegt beim Arbeitgeber, seine Organisationsverantwortung findet sich im Paragraph 3 des Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber können ihre Verpflichtung erfüllen, indem sie geeignete organisatorische Regelungen im Betrieb treffen, die klar formulieren, wer welche Aufgabe im Arbeitsschutz wie und wann erfüllen soll. Im Einzelfall sollte der Arbeitgeber durch Delegation einzelne ihm obliegende Pflichten auf geeignete Führungskräfte übertragen. Hierbei sind von ihm die Prinzipien der Auswahlverantwortung anzuwenden. Der Arbeitgeber ist jedoch weiterhin verpflichtet, das Handeln oder Unterlassen seiner Beschäftigten zu beaufsichtigen.

Arbeitsschutzstrukturen aufbauen

Durch Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation (Arbeitsschutzgesetz § 3 Abs. 2) richtet der Arbeitgeber in seinem Betrieb vertikale (Delegation von Aufgaben auf Führungskräfte oder Funktionsträger) und horizontale (Abstimmung und Abgrenzung der Verantwortungsbereiche in einer Ebene) Verantwortungsebenen ein. Die Arbeitsschutzstrukturen sollten sich im Betriebsorganigramm wiederfinden.

Delegation - Pflichten übertragen

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 13 Abs. 2) und die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 (§§ 2, 12 und 13) geben dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur schriftlichen Pflichtenübertragung auf die Führungskräfte. Führungskräfte sind jedoch auch ohne eine schriftliche Übertragung verpflichtet, in dem ihnen unterstellten Bereich für die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen. Die Pflichtenübertragung gemäß § 13 des Arbeitsschutzgesetzes setzt eine entsprechende Qualifikation des Verpflichteten voraus. Sie müssen zuverlässig und fachkundig sein.

Kontrolle und regelmäßiges Überprüfen

Der Arbeitgeber hat, auch bei entsprechender Delegation, immer die letzte Verantwortung für sein Unternehmen. Das bedeutet: Er muss sich überzeugen, dass die von ihm gestaltete Organisation funktioniert. Dafür ist eine regelmäßige Überprüfung der Funktion und des Erfolgs der geschaffenen Strukturen durch den Arbeitgeber erforderlich.

Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS)

Anerkannte Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) erleichtern systematisches Arbeitsschutzhandeln im Betrieb und unterstützen Unternehmen beim Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. In Deutschland haben sich verschiedene AMS-Standards entwickelt, die sich am Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme orientieren. Die Internetseite der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) bietet Hilfen zur Einführung von AMS.