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Mann mit Schutzkleidung und Kettensäge zersägt in einem Wald einen Baum

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutzsystem im Betrieb

Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, müssen alle Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dadurch wird sichergestellt, dass Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb wirksam und zielgenau durchgeführt werden.

Gefährdungsbeurteilung – Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden sowie die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Das gilt für jeden Betrieb, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Der Umfang der Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an den betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten.

Zu betrachten sind auch spezielle Vorschriften, insbesondere die Gefährdungsbeurteilungen nach der Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung.

Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Beschäftigung besonders schutzbedürftiger Personengruppen (zum Beispiel Jugendliche und Schwangere) und von Betriebsneulingen (zum Beispiel Berufseinsteiger, Zeitarbeitsbeschäftigte) zu berücksichtigen.

Zur Vorgehensweise werden im Arbeitsschutzgesetz keine Vorgaben gemacht. Entscheidend für eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist, dass der Arbeitgeber sich systematisch ein Bild von den Gefährdungen in seinem Betrieb macht, um anschließend entsprechende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten festzulegen. Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Angelegenheit, sondern ein ständiger Prozess. Gefährdungsbeurteilungen sind bei Neuplanungen und Umorganisationen zu ergänzen und zu aktualisieren.

Gefahren beurteilen - systematisch vorgehen

Durch eine strukturierte und konsequente Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung wird die Verbesserung im Arbeitsschutz sichergestellt. Bewährt haben sich folgende Schritte, die wie ein Roter Faden durch die Gefährdungsbeurteilung führen:

  • Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
  • Ermitteln der Gefährdungen
  • Beurteilen der Gefährdungen
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Durchführen der Maßnahmen
  • Überprüfen der Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentation der Ergebnisse und Maßnahmen

Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen informiert mit einem Handlungsleitfaden umfassend über die einzelnen Schritte zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Darin finden Sie auch Checklisten und Mustervorlagen für die betriebliche Praxis.