Gesetzliche Grundlagen zur Berufsanerkennung
Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen. Welche davon Anwendung finden, richtet sich in erster Linie danach, welcher deutsche Referenzberuf angestrebt wird. Für Abschlüsse aus EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz sind vielfach Erleichterungen vorgesehen.
Berufliche Anerkennung für Berufsabschlüsse aus EU, EWR und der Schweiz
Die Anerkennung von reglementierten Berufen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Im Falle der Schweiz ist die Anerkennung von Berufsqualifikationen seit Juni 2002 über das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit gewährleistet. Mit Österreich und Frankreich bestehen Abkommen zur formalen Gleichstellung bestimmter Berufsabschlüsse und gemeinsame Erklärungen über die Vergleichbarkeit von bestimmten Berufsabschlüssen.
- Zur Richtlinie
- Informationen zu den Abkommen und Erklärungen zwischen Deutschland und der Schweiz, Österreich und Frankreich
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist ein Bundesgesetz, das das Verfahren für die Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen regelt. Das Gesetz erfasst sowohl reglementierte als auch nicht-reglementierte Berufe, die in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes fallen, unter anderem die dualen Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist es im Jahr 2013 mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW) gelungen, die meisten landesrechtlich geregelten Berufe in den Anwendungsbereich des Gesetzes einzubeziehen und damit weitgehend einheitliche und transparente Standards für das Anerkennungsverfahren zu schaffen. Es gilt für Fachkräfte mit Abschlüssen aus der Europäischen Union sowie aus Drittstaaten.
Fachgesetze
Sofern in berufsrechtlichen Fachgesetzen oder Verordnungen eigene Regelungen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen enthalten sind, finden sowohl das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG Bund) als auch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW) keine Anwendung. Dies ist beispielsweise bei den bundesrechtlich geregelten Berufen im Gesundheitswesen mit den jeweiligen Berufsgesetzen der Fall.