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Gesetzliche Grundlagen zur Berufsanerkennung

Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen liegen verschiedene gesetzliche Regelungen vor. Welche davon Anwendung finden, richtet sich danach, in welchem Land die Berufsqualifikation erworben wurde, um welchen Beruf es sich handelt und ob dieser Beruf in Deutschland reglementiert ist oder nicht.

Berufliche Anerkennung für Bürgerinnen und Bürger aus EU, EWR und der Schweiz

Die Anerkennung von reglementierten Berufen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Sie findet Anwendung, sofern die Berufsqualifikation in den jeweiligen Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten erworben wurde und die Ausübung der entsprechenden beruflichen Tätigkeit in Deutschland reglementiert ist. Im Falle der Schweiz ist die Anerkennung von Berufsqualifikationen seit Juni 2002 über das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit gewährleistet.

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist ein Bundesgesetz, das das Verfahren für die Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen regelt. Das Gesetz erfasst sowohl reglementierte als auch nicht-reglementierte Berufe, die in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes fallen, unter anderem die dualen Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist es im Jahr 2013 mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW) gelungen, die meisten landesrechtlich geregelten Berufe in den Anwendungsbereich des Gesetzes einzubeziehen und damit weitgehend einheitliche und transparente Standards für das Anerkennungsverfahren zu schaffen. Es gilt für Fachkräfte mit Abschlüssen aus der Europäischen Union sowie aus Drittstaaten.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes wurden im Jahr 2020 Änderungen für die Zuwanderung von Fachkräften eingeführt. Daraus resultierende notwendige Änderungen wurden im BQFG NRW umgesetzt.

Fachgesetze

Sofern in berufsrechtlichen Fachgesetzen oder Verordnungen eigene Regelungen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen enthalten sind, finden sowohl das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes (BQFG Bund) als auch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW) keine Anwendung. Dies ist beispielsweise bei Berufen im Gesundheitswesen mit den jeweiligen Berufsgesetzen sowie den Ausbildungs- oder Studien- und Prüfungsordnungen häufig der Fall, wie etwa beim Pflegeberufegesetz (PflBG) mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV).

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus den Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland erweitert. Es regelt aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen sowie Vorgaben zu Anerkennung, Qualifikation und Beschäftigung von ausländischen Fachkräften, wodurch die Einreise aus Drittstaaten zu Arbeitszwecken oder beruflicher Qualifizierung erleichtert wird.

Bedeutsam hierbei ist die Einführung des sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahrens, das neben der Beschleunigung der aufenthaltsrechtlichen Verfahren auch eine Verkürzung der Fristen der Anerkennungsverfahren vorsieht.