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Unterstützung von überbetrieblichen Bildungsstätten mit deutlich gestiegenen Energiekosten

Die Förderung unterstützt die überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS), die 2022 besonders hohe Energiekosten in den Monaten hatten, in denen keine andere Unterstützung zur Verfügung stand. Die Förderung stellt damit auch die hohe Qualität der Arbeit in den ÜBS nachhaltig sicher.

Fördergegenstand

Die überbetrieblichen Bildungsstätten im Land können im Rahmen der Förderrichtlinie für die Monate März bis November 2022 eine Förderung in Höhe von 80% der Mehrkosten 2022 gegenüber 2021 beantragen, wenn die tatsächliche finanzielle Belastung 2023 erfolgt. Dabei wird höchstens der Verbrauch gefördert, der auch 2021 bestand.

Eine Beantragung der Mittel für die Energieträger Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme ist bis Ende Oktober 2023 möglich, eine Auszahlung der Mittel ist bis Ende 2023 geplant und erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs in den Bezirksregierungen, die die Richtlinie umsetzen.

Verfahren

Die Richtlinie und die Antragsunterlagen finden Sie nebenstehend unter „Informationen und Downloads“ zum Herunterladen.

Benötigte Unterlagen (gemäß Punkt 6.2 der Richtlinie):

  1.  Ausgefülltes Antragsformular (Anlage 3)
  2.  Bestätigung der Kammer als überbetriebliche Bildungsstätte (Anlage 2)
  3. Nachweis der Erhöhung der jeweiligen Energiepreise im Zeitraum März 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat 2021 (Bezugsmonat) durch in 2023 beglichene Rechnungen,
  4. Erklärung über die Anteile der wirtschaftlichen Tätigkeit (Eigenerklärung siehe Anlage 1)

Die Bezirksregierungen übernehmen die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Auszahlung der Mittel.

Bitten senden Sie Ihre Anträge per E-Mail bis spätestens 31.Oktober 2023 an die für Sie zuständige Bezirksregierung:
 

Bezirksregierung Arnsberg
UEBS-Haertefallhilfe [at] bra.nrw.de (UEBS-Haertefallhilfe[at]bra[dot]nrw[dot]de)
 
Bezirksregierung Detmold
josef.wegener [at] brdt.nrw.de (josef[dot]wegener[at]brdt[dot]nrw[dot]de)
 
Bezirksregierung Düsseldorf
dez34.uebs [at] brd.nrw.de (dez34[dot]uebs[at]brd[dot]nrw[dot]de)
 
Bezirksregierung Köln
adriana.wyss [at] brk.nrw.de (adriana[dot]wyss[at]brk[dot]nrw[dot]de)
 
Bezirksregierung Münster
uebs [at] bezreg-muenster.nrw.de (uebs[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)

Hintergrund

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 20. Dezember 2022 das Sondervermögen „Krisenbewältigung“ verabschiedet. Im Rahmen des zweiten Maßnahmepakets zur Bewältigung der Krisensituation infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stehen dem MAGS aus diesem Sondervermögen für das Jahr 2023 bis zu 5 Mio. € zur Verfügung für „Energiepreishilfen für Bildungszentren von Handwerk und Industrie“.

Die rund 130 überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) von Handwerk, Industrie und Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen übernehmen eine wichtige Rolle in der dualen Erstausbildung und der Höheren Berufsbildung. Sie ermöglichen die Qualifizierung von Auszubildenden ergänzend zum Betrieb und sichern so die Ausbildungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, die häufig nicht alle Ausbildungsinhalte in ihrem Betrieb vermitteln können. Mit ihren Meisterschulen und Qualifizierungsangeboten sichern die ÜBS die hohe Qualität der beruflichen Bildung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Kontakt

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat II A 5
E-Mail: Referat-IIA5 [at] mags.nrw.de (Referat-IIA5[at]mags[dot]nrw[dot]de)