
Förderung zur Umsetzung des Krankenhausplans
Grundsätzliche Informationen zur Förderung
Für die Umsetzung des Krankenhausplans stehen bis 2027 rd. 2,51 Mrd. Euro für erforderliche Baumaßnahmen im Rahmen der Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW zur Verfügung.
Die Fördermittel dienen als Unterstützung für die Gestaltung einer zukunftsfähigen und gestärkten Krankenhauslandschaft.
Grundsätzliche Informationen zur Förderung
Im Rahmen der Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW hat das Land die folgenden Förderkriterien bestimmt, von denen mindestens eines erfüllt werden muss:
- Reduktion einer Über- oder Unterdeckung mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten beziehungsweise Beseitigung einer Fehlallokation mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten.
- Bildung von Kooperationen oder Krankenhausverbünden sowie die Konzentration von Leistungsgruppen, Krankenhäusern und Betriebsstellen nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 KHGG NRW.
- die nachhaltige Stärkung der flächendenkenden Versorgung mit Krankenhäusern mit einem kinder- und jugendmedizinischen Versorgungsauftrag sowie Krankenhäuser der Geburtshilfe, sofern ansonsten die wohnortnahe Erreichbarkeit – innerhalb von 40 PKW-Minuten - nicht gewährleistet werden kann.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei der Umsetzung der Maßnahme Ausgaben in Höhe eines Drittels der bewilligten Mittel für Klimaanpassungsmaßnahmen verwendet werden müssen.
- Grundsätze zur Einzelförderung nach § 21a des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2023
- Änderung der Grundätze zur Einzelförderung nach §21a des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2023 (Stand: 24. Oktober 2024)
- Zweite Änderung der Grundätze zur Einzelförderung nach §21a des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2023 (Stand: 17. Februar 2025)
- Fragen und Antworten zur Förderung zur Umsetzung der Krankenhausplanung 2022 (Stand: 09.04.2025)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das FAQ-Dokument regelmäßig aktualisiert wird.
Antragsverfahren
In einer ersten Förderperiode haben die Krankenhäuser des Landes Nordrhein-Westfalen bereits Förderanträge eingereicht. Der erste Antragszeitraum begann am 07. Februar 2024 und endete mit Ablauf des 02. April 2024.
Den Aufruf für die erste Förderperiode finden Sie hier:
In einer zweiten Förderperiode können erneut Förderanträge eingereicht werden. Der zweite Antragszeitraum beginnt am 29. November 2024 und endet mit Ablauf des 2. April 2025.
Den Aufruf für die zweite Förderperiode finden Sie hier:
Das im Folgenden zur Verfügung gestellte PDF- Dokument ist auszufüllen und im Rahmen der Online-Antragstellung hochzuladen:
Insbesondere Bauunterlagen nach HOAI Leistungsphase 2 sind ebenfalls beizufügen und hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ausschließlich elektronisch über das Ihnen bekannte Online-Portal zu erfolgen hat. Anträge, die auf anderen Wegen zugestellt werden, können nicht für die Förderung bedacht werden.
Über folgenden Link werden Sie zur Anmeldung im Online-Portal weitergeleitet: https://www.kh-planung-rpk.nrw.de/
Bitte loggen Sie sich mit Ihren bekannten – bereits im Rahmen der Krankenhausplanung genutzten – Anmeldedaten ein. Sollten Sie einen neuen Zugang zum Online-Portal benötigen, wenden Sie sich bitte unter Nennung von Vornamen, Nachname und E-Mail-Adresse des betreffenden Users an KHPNRWsupport[at]trinovis.com (KHPNRWsupport[at]trinovis[dot]com).
Nach erfolgter Anmeldung klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Krankenhaus-Einzelförderung“, um die Antragstellung zu beginnen. Bitte folgen Sie den weiteren Anweisungen - die Bedienung des Online-Portals ist hier selbsterklärend. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die FAQ und folgendes Handbuch verwiesen:
Bei technischen Fragen zum Zugang oder zu Zugangsdaten kontaktieren Sie bitte den Support KHPNRWsupport[at]trinovis.com.
Bei inhaltlichen Fragen zur Antragstellung, kontaktieren Sie bitte: krankenhaus-einzelfoerderung[at]bezreg-muenster.nrw.de (krankenhaus-einzelfoerderung[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)
Wichtig: Bitte beachten Sie die unmittelbar vor dem Fristende liegenden Osterfeiertage. Während dieser Zeit können weder technische noch inhaltliche Fragen zur Antragstellung beantwortet werden.