Landesausschuss Alter und Pflege

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Gespeichert von HKP.Kittel am 15. September 2017
Schattenhafte Darstellung von Menschen vor einer stilisierten Großstadt. Im Vordergrund sieht man einen Mann im Rollstuhl und eine Frau am Rollator.

Landesausschuss Alter und Pflege

Beratung in allen Fragen der Alten- und Pflegepolitik

Der „Landesausschuss Alter und Pflege“ (LAP) nimmt eine gesetzliche Aufgabe nach dem Pflegeversicherungsgesetz wahr und kann einvernehmlich Empfehlungen zur Umsetzung verabschieden. Zudem berät er die Landesregierung in allen Fragen der Alten- und Pflegepolitik.

Entsprechend der gestiegenen Bedeutung der Alten- und Pflegepolitik ist der LAP mit dem im  Oktober 2014 in Kraft getretenen Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) neu formiert worden und ist deutlich größer als der alte Landespflegeausschuss.

Durch die stimmberechtigten Mitglieder Alter sind im „Landesausschuss Alter und Pflege“ vertreten:

  • Interessenverbände alter, behinderter, chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen sowie pflegender Angehöriger
  • Landesintegrationsrat
  • kommunale Spitzenverbände
  • Landschaftsverbände
  • Landesverband der Leistungsanbieter (privat, kommunal, Freie Wohlfahrtspflege)
  • Pflegekassen
  • private Krankenkassen
  • Berufsverbände
  • Fachgesellschaften
  • Gewerkschaften
  • Medizinische Dienste der Krankenkassen
  • Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Außerdem gehören dem LAP beratende Mitglieder an:

  • Landesbehinderten- und Landespatientenbeauftragte
  • Vertreterinnen bzw. Vertreter kommunaler Behörden, die für die Qualitätsprüfungen von Wohn-, Betreuungs- und Pflegeangeboten zuständig sind.

Zum Vorsitzenden wählte der paritätisch mit Frauen und Männern besetzte LAP den Düsseldorfer Stadtdirektor Burkhard Hintzsche, seine Stellvertreterin ist Elke Hammer-Kunze, Mitglied der Geschäftsführung AWO Westliches Westfalen.

Der Landesausschuss für Pflege und Alter tagt mindestens zwei Mal im Jahr.

Die Sitzungen des Landesausschusses sind öffentlich. Bei Interesse sind Sie eingeladen, an den Sitzungen als Zuhörerin bzw. Zuhörer teilzunehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Falls Sie mit mehreren Personen teilnehmen, sind wir für einen Hinweis per E-Mail an lap@mags.nrw.de um entsprechende Sitzgelegenheiten etc. organisieren zu können.

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