Landesausschuss Alter und Pflege
Beratung in allen Fragen der Alten- und Pflegepolitik
Entsprechend der gestiegenen Bedeutung der Alten- und Pflegepolitik ist der LAP mit dem im Oktober 2014 in Kraft getretenen Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) neu formiert worden und ist deutlich größer als der alte Landespflegeausschuss.
Durch die stimmberechtigten Mitglieder Alter sind im „Landesausschuss Alter und Pflege“ vertreten:
- Interessenverbände alter, behinderter, chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen sowie pflegender Angehöriger
- Landesintegrationsrat
- kommunale Spitzenverbände
- Landschaftsverbände
- Landesverband der Leistungsanbieter (privat, kommunal, Freie Wohlfahrtspflege)
- Pflegekassen
- private Krankenkassen
- Berufsverbände
- Fachgesellschaften
- Gewerkschaften
- Medizinische Dienste der Krankenkassen
- Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Außerdem gehören dem LAP beratende Mitglieder an:
- Landesbehinderten- und Landespatientenbeauftragte
- Vertreterinnen bzw. Vertreter kommunaler Behörden, die für die Qualitätsprüfungen von Wohn-, Betreuungs- und Pflegeangeboten zuständig sind.
Zum Start der dritten Amtsperiode haben die stimmberechtigten Mitglieder am Montag, 13. November 2023 in der konstituierenden Sitzung Dr. Michael Ziemons, Dezernent für Soziales und Gesundheit der Städteregion Aachen, zum neuen Vorsitzenden des LAP gewählt. Im Amt als stellvertretende Vorsitzende des LAP wurde Elke Hammer-Kunze bestätigt, stellvertretende Geschäftsführung und Bereichsleitung Wohnen und Leben im Alter des Bezirksverbandes Westliches Westfalen e.V. der Arbeiterwohlfahrt.
Der Landesausschuss für Alter und Pflege tagt mindestens zwei Mal im Jahr.
Bei Fragen oder Anregungen zum Landesausschuss Alter und Pflegen wenden Sie sich bitte an die LAP-Geschäftsstelle unter lap [at] mags.nrw.de (lap[at]mags[dot]nrw[dot]de).
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