Krebserzeugende Gefahrstoffe
Die Gefährdungsbeurteilung wird häufig zusätzlich erschwert, da nicht alle Gefahrstoffe am Arbeitsplatz gekennzeichnet sind. Meist werden krebserzeugende Gefahrstoffe erst bei der Tätigkeit freigesetzt bzw. entstehen erst dort. Hierzu zählen vorwiegend Stäube, die bei bearbeitenden Arbeitsverfahren entstehen wie z. B. Quarzstaub, Hartholzstäube, Asbest, Nickel-, Cadmium-, Cobalt- und Berylliumstaub sowie Faserstaub künstlicher Mineralfasern. Andere typische krebserzeugende Gefahrstoffe sind z. B. Chrom(VI)-Verbindungen, Benzol, PAK, Formaldehyd, Ethylenoxid sowie Zytostatika. Forderungen der Gefahrstoffverordnung werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert. Während die am Arbeitsplatz einzuhaltenden Grenzwerte für diverse Gefahrstoffe in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (AGW) festgelegt sind, gibt es für den Umgang mit krebserzeugenden Stoffen in der Regel keine Wirkungsschwelle, d. h. es gibt keine Konzentration bei der der Stoff als völlig unbedenklich angesehen werden kann. Für solche Stoffe wurde folglich auch kein AGW festgelegt. Um einen sicheren Umgang dennoch zu gewährleisten, wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe das „Risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ entwickelt und in der TRGS 910 konkretisiert.
Können Gefährdungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen nicht ausgeschlossen werden, sind betroffene Beschäftigte durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber in einem Verzeichnis gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung zu führen. Konkrete Kriterien, wann dieses Verzeichnis zu führen ist, wird in der Technischen Regel TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ beschrieben. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet als Dokumentationshilfe die „Zentrale Expositionsdatenbank – ZED“ an. Hier erhalten Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber weitere Unterstützung.
Auch die 3. Periode der Deutschen Gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie (GDA) widmet sich diesem Thema. Mit dem Arbeitsprogramm "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" erhalten alle Akteure im Arbeitsschutz Hilfestellung zu diesem Thema. Im GDA-Portal finden sich zahlreiche Hilfestellungen u. a. auch der Gefahrstoff-Check - dieser Hilft bei der ersten Ermittlung im Betrieb vor Ort.
Weitere Informationen
- GDA Arbeitsprogramm "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
- GDA-Portal Krebs am Arbeitsplatz
- GDA-Gefahrstoff-Check
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Aktionsprogramm „Staubminimierung beim Bauen“ des BMAS
- GDA Leitlinie Staubminimierung beim Bauen
- Das Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des Ausschuss für Gefahrstoffe
- LASI Veröffentlichung 55 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“
- IFA Praxishilfe: Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- Expositionsbeurteilung bei krebserzeugenden Stoffen
- Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)
- EU Kampagne - Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben
- Roadmap on Carcinogens
- Gefahrstoffpreis 2024
Asbest
Ein besonders bekannter und weitverbreiteter krebserzeugender Gefahrstoff ist Asbest. Auch im Falle von Asbest, sind es biobeständige Fasern von gewisser Länge und Breite, die für die krebserzeugende Wirkung verantwortlich sind. Erst im Jahre 1993 wurde ein umfassendes Herstellungs- und Verwendungsverbot von Asbest beschlossen. Da die Latenzzeit zwischen beruflicher Exposition und Ausbruch der Krebserkrankung im Schnitt 30 Jahre beträgt, steigt die Anzahl der Neuerkrankungen nach wie vor kontinuierlich an. Bei allen Tätigkeiten in Gebäuden, die vor 1993 erbaut wurden, sollte zu Beginn die potentielle Gefährdung durch asbesthaltige Materialien beurteilt werden. Hier fasst das Merkblatt „Asbest im Haus? – (Sicher) Renovieren und Modernisieren.“ die wichtigsten Maßnahmen zusammen.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: