Infektionsschutz und Corona: Rechtliche Regelungen in Nordrhein-Westfalen
Verordnungen und Begründungen
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hatte zum Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus durch verbindliche Regeln einzudämmen, um so gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen - insbesondere der Krankenhausversorgung - möglichst zu verhindern.
Bereits am 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen ausgelaufen. Damit sind in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen.
Anschließend galten in Nordrhein-Westfalen noch wenige Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz insbesondere für Krankenhäuser und Arztpraxen. Da sich die Infektionslage weiter deutlich abgeschwächt hat, sind diese Regelungen nicht verlängert worden.
Das heißt: Seit 8. April 2023 gibt es keine staatlichen Corona-Schutzvorschriften mehr in Nordrhein-Westfalen.
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