
Rechtliche Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Begründungen
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Begründungen
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hatte zum Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, um so gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, insbesondere der Krankenhausversorgung, bestmöglich zu verhindern.
Am 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen ausgelaufen. Damit sind auch in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen .
Seit diesem Zeitpunkt gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
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