Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus
Übersicht mit allen aktuellen Verordnungen
Corona-Teststrukturverordnung Nordrhein-Westfalen
Die Verordnung hat den Rahmen für die landesweite Angebotsstruktur zur Ermöglichung von Testungen auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 gesetzt. Ihre Laufzeit ist an die bundesweit gültige Coronavirus-Testverordnung (TestV Bund) geknüpft. Die Coronavirus-Testverordnung wurde vom Bund aus Abwicklungs- und Abrechnungsgründen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Historie der Corona-Verordnungen
Wer sich in die Historie der nordrhein-westfälischen Corona-Verordnungen und weiterer rechtlicher Regelungen während der Pandemie vertiefen und ihre Entwicklung nachvollziehen möchte, wird auf einer Internetseite des NRW-Innenministeriums fündig. Das Portal recht.nrw.de stellt die entsprechenden Dokumente zur Verfügung.