
Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus
Übersicht mit allen aktuellen Verordnungen
Aktuelle Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, um so gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, insbesondere der Krankenhausversorgung, bestmöglich zu verhindern.
Corona-Teststrukturverordnung Nordrhein-Westfalen
Das Angebot von sogenannten Bürgertests auf das Coronavirus ist wesentlicher Bestandteil zur Eindämmung des Coronavirus. Die Verordnung setzt den Rahmen für eine landesweite, Angebotsstruktur für Testmöglichkeiten der Bevölkerung.
- Corona-Teststrukturverordnung - gültig seit 23. Dezember 2022
- Corona-Teststrukturverordnung mit markierten Änderungen - gültig seit 23. Dezember 2022
- Anlage 1 zur Corona-TeststrukturVO: Mindeststandards für Teststellen
- Anlage 2 zur Corona-TeststrukturVO: Nachweis des Testergebnisses
Coronavirus-Testverordnung des Bundes (TestV)
Die Testverordnung des Bundes regelt grundsätzlich bundesweit den Anspruch auf Testungen im Bereich der Prävention bei asymptomatischen Personen bzw. auch bei symptomatischen Personen zur Bestätigung positiver Corona-Schnell- sowie Corona-Selbsttestergebnisse. Sie stellt den Rahmen für die Testverordungnen der Bundesländer dar.