©Bild: MAGS NRW / Bildmagnet
Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus
Übersicht mit allen aktuellen Verordnungen
Die wichtigste Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen war die Corona-Schutzverordnung. Sie ist zum 28. Februar 2023 ersatzlos ausgelaufen. Daneben wurden noch weitere Verordnungen erlassen, die ebenfalls dazu beigetragen haben, das Coronavirus einzudämmen und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aktuell ist nur noch die Corona-Teststrukturverordnung in Kraft.
Corona-Teststrukturverordnung Nordrhein-Westfalen
Die Verordnung hat den Rahmen für die landesweite Angebotsstruktur zur Ermöglichung von Testungen auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 gesetzt. Ihre Laufzeit ist an die bundesweit gültige Coronavirus-Testverordnung (TestV Bund) geknüpft. Die Coronavirus-Testverordnung wurde vom Bund aus Abwicklungs- und Abrechnungsgründen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Historie der Corona-Verordnungen Wer sich in die Historie der nordrhein-westfälischen Corona-Verordnungen und weiterer rechtlicher Regelungen während der Pandemie vertiefen und ihre Entwicklung nachvollziehen möchte, wird auf einer Internetseite des NRW-Innenministeriums fündig. Das Portal recht.nrw.de stellt die entsprechenden Dokumente zur Verfügung.
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