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Kostenlose Beschäftigtentestung mit Testnachweis

Kostenlose Beschäftigtentestung mit Testnachweis

Formular für Unternehmen, die ihr Vorhaben beim örtlichen Gesundheitsamt anzeigen wollen

Über diese Internetseite können Unternehmen den Behörden anzeigen, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine kostenlose Beschäftigtentestung nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung anbieten und darüber einen Testnachweis ausstellen.

Mit dem Absenden des ausgefüllten Formulars erhält das örtliche Gesundheitsamt automatisch eine Mail mit Ihrer Anzeige. Eine Kopie der Anzeige geht auch an das Landeszentrum Gesundheit und wird dort gespeichert, so lange die aktuellen Regelungen zur Arbeitgebertestung oder entsprechende Nachfolgeregelungen Bestand haben.

Pflichtfeld
Kostenlose Beschäftigtentestung mit Testnachweis

Formular für Unternehmen, die ihr Vorhaben beim örtlichen Gesundheitsamt anzeigen wollen

Über diese Internetseite können Unternehmen den Behörden anzeigen, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine kostenlose Beschäftigtentestung nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung anbieten und darüber einen Testnachweis ausstellen.

Mit dem Absenden des ausgefüllten Formulars erhält das örtliche Gesundheitsamt automatisch eine Mail mit Ihrer Anzeige. Eine Kopie der Anzeige geht auch an das Landeszentrum Gesundheit und wird dort gespeichert, so lange die aktuellen Regelungen zur Arbeitgebertestung oder entsprechende Nachfolgeregelungen Bestand haben.

Anzeige der Durchführung kostenloser Beschäftigtentestungen

Hiermit zeige ich für folgendes Unternehmen an, dass dort Beschäftigtentestungen nach § 4 der Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW durchgeführt und entsprechende Testnachweise erstellt werden:

Daten des Unternehmens

Kontaktperson für Nachfragen zu den Beschäftigtentestungen

Verfahren zur Testdurchführung
Wichtige Bedingungen der Testdurchführung
Ich bin damit einverstanden, dass mit dem Absenden dieses Formulars eine Mail mit den von mir eingegebenen Inhalten an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) und das Landeszentrum Gesundheit geschickt wird und diese Behörden die Mail speichern so lange die aktuellen Regelungen zur Arbeitgebertestung oder entsprechende Nachfolgeregelungen Bestand haben. Die von mir angegebene Kontaktperson erhält eine Kopie dieser Mail.