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Strategische Ansätze
Sicherung des freien Warenverkehrs und Produktsicherheit
Die deutschen Marktaufsichtsbehörden - in Nordrhein-Westfalen sind dies die Bezirksregierungen - verfolgen folgende strategische Ansätze zur Sicherung des freien Warenverkehrs und der Produktsicherheit:
Überwachen: Wettbewerbsverzerrungen korrigieren und Verstöße im Einzelfall sanktionieren
- Korrigierend einwirken
Durchsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen und Sicherung des richtlinienkonformen Inverkehrbringens. Im Bedarfsfall mit Sanktionen eingreifen, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. - Handlungsspektrum ausnutzen
Die Marktaufsichtsbehörden bieten im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen auch Informationen zum gesetzeskonformen Verhalten an.
Informieren und beraten: Wissen zielgruppen- und situationsgerecht anbieten
- Sensibilisierung durch Überzeugen
Durch professionelles Wissensmanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird über Grundsätze, Erkenntnisse, Maßnahmen und Ziele der Produktsicherheit informiert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Bewusstseins der Beteiligten am europäischen Binnenmarkt hinsichtlich der Marktzugangsvoraussetzungen geleistet sowie ein Transfer gewonnener Erkenntnisse ermöglicht. - Transparenz
Information der Öffentlichkeit über von Verbraucherprodukten ausgehende Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Verwender und die getroffenen Maßnahmen. - Sicherstellung von effektivem und effizientem Vorgehen durch Kooperation
Um den Wirkungsgrad ihrer Arbeit zu steigern und den Transfer von Wissen zu stärken, nutzt die Marktüberwachung Kooperationen mit anderen Beteiligten im Marktgeschehen wo immer dies erforderlich, möglich und sinnvoll ist. - Präventives Handeln durch sensororientiertes Vorgehen
Die Marktüberwachung fungiert als Sensor für Wettbewerbsverzerrungen im freien Warenverkehr, mit dem Ziel, Lösungen für Problemschwerpunkte über den Einzelfall hinaus zu initiieren oder neue Themenbereiche im Binnenmarkt aktiv zu gestalten.
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