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Marktüberwachung von Produkten

Marktüberwachung von Produkten

Die Marktüberwachung ist ein wichtiger Pfeiler bei der Realisierung des Europäischen Binnenmarkts. Denn der freie Warenverkehr von Gütern und Dienstleistungen beruht darauf, dass die Waren einheitlichen Standards bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind Marktkontrollen unabdingbar und werden auch von der EU-Kommission deutlich eingefordert.

Die Europäische Gemeinschaft hat es sich im Artikel 2 EG-Vertrag zur Aufgabe gemacht, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den freien Verkehr von Waren auf ihrem Binnenmarkt zu gewährleisten. Mit einem neuen Konzept, das die technische Harmonisierung beinhaltet, hat sich die Europäische Union einen Rahmen für notwendige Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten geschaffen. Dies sind insbesondere die nach dem neuen Konzept erlassenen Richtlinien zur Sicherheit bestimmter Produktgruppen sowie die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (RaPS), sie sind überwiegend durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in deutsches Recht umgesetzt worden. Einzelne Produktgruppen wie persönliche Schutzausrüstung (z.B. Helm oder Gehörschutz) und Gasgeräte (z.B. Gasgrill) werden vorrangig durch unmittelbar geltende EU-Verordnungen geregelt.

Die Marktaufsicht ist eines der Hauptelemente des neuen EU-Konzepts. Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die Marktaufsicht effektiv, effizient und alle Produktgruppen umfassend zu organisieren und hierzu geeignete Überwachungsinstrumente zu schaffen, ist durch § 8 ProdSG national umgesetzt.

Die zuständigen Behörden - in Nordrhein-Westfalen sind dies die Bezirksregierungen - sollen eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der bereits in den Verkehr gebrachten Produkte sicherstellen.

  • Die Überwachung soll den freien Warenverkehr gewährleisten, insbesondere unsichere Produkte vom Verkehr ausschließen und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.
  • Dem berechtigten Interesse der Hersteller, Importeure und Händler nach einem Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken wird gedient und damit die Wettbewerbsfähigkeit der im Geltungsbereich des ProdSG agierenden Industrie gestärkt.
  • Ein großes Interesse an der Durchsetzung der Richtlinien, in denen ein hohes Schutzniveau in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit der Benutzer oder Dritter angestrebt wird, haben die Verbraucher, Beschäftigten und sonstigen Nutzer von Produkten. Die Marktaufsicht leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Schutzes dieser Interessen.
 

Arbeitsausschuss Marktüberwachung

Im Geltungsbereich des ProdSG haben Bund und Länder den Arbeitsausschuss Marktüberwachung organisiert. Er ist die Grundlage für eine wirtschaftliche und wirksame Steuerung und Koordination der Marktüberwachung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland. Der Arbeitsausschuss Marktüberwachung soll erprobte und bewährte Instrumente einer effektiven Marktaufsicht in Deutschland weiterentwickeln und die Einführung neuer, zielführender Überwachungsinstrumente fördern.