Informationen für Prüfdienste

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Informationen für Prüfdienste

Regelmäßige Kontrolle der Sozialversicherungsträger

Der Prüfdienst für die Kranken- und Pflegeversicherung trägt mit seinen regelmäßig stattfindenden Prüfungen als unabhängige Instanz dazu bei, dass die Sozialversicherungsträger gesetzmäßig und wirtschaftlich handeln. Dabei bedeutet Wirtschaftlichkeit, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bürgernah, effizient und kostengünstig erbracht werden sollen.

Regelmäßig geprüft werden

  • die landesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen, die Landesverbände der Kranken- und Pflegeversicherung, die landesunmittelbaren landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger,
     
  • die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung,
     
  • die Kassenärztliche und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen,
     
  • die Ausschüsse und Geschäftsstellen nach § 106 SGB V,
     
  • die Arbeitsgemeinschaften nach § 94 SGB X in Verb. mit § 219 SGB V.

Neben der Kontrolle auf Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ist die Beratung der geprüften Institutionen ein Schwerpunkt der Prüfungen. Kennzeichnend für die Beratungsprüfung ist, dass sie nicht in erster Linie das Aufdecken von Fehlern oder Mängeln verfolgt, sondern einen Beitrag zum rechtzeitigen Erkennen von Schwachstellen und zur Prävention leisten will. Selbstverständlich erfolgt eine solche Beratung auch außerhalb der eigentlichen Prüfungen.

Länderübergreifende Zusammenarbeit

Die bundesweite Zusammenarbeit der Prüfdienste wird nach § 274 Abs. 3 SGB V vom Gesetzgeber gewünscht. Die Prüfdienste des Bundes und der Länder haben dies in vielfältiger Weise umgesetzt.

Gemeinsam realisiert werden unter anderem
 

  • die Entwicklung einheitlicher Prüfthemenkataloge und Prüfleitfäden,
     
  • die Entwicklung von Software zur Unterstützung der Prüfungen,
     
  • die Bildung von Arbeitskreisen zur Sicherstellung einer einheitlichen Prüfung,
     
  • gemeinsame Prüfungen bei Arbeitsgemeinschaften der GKV sowie bei privaten Dienstleistern,
     
  • ein Prüfhandbuch zum Outsourcing von Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen an Dritte,
     
  • ein Prüfhandbuch zu Outsourcing und Datenschutz und die Anlage zum Prüfhandbuch Outsourcing und Datenschutz,
     
  • ein Prüfhandbuch zur Auslagerung der Rechnungslegung.

 

Diese Unterlagen sowie weitere Informationen und Prüfhilfen stehen den Prüfdiensten des Bundes und der Länder im Bereich der Infobörse zum Download bereit.

 

Zugangsdaten können Beschäftigte der Prüfdienste per E-Mail unter Babette.Rudzuk@mags.nrw.de anfordern.

 

ADV-Arbeitsgemeinschaft

Da die Kranken- und Pflegekassen in der Hauptsache Software einsetzen, die gemeinschaftlich zentral entwickelt wird, war es zweckmäßig, dass die Prüfdienste des Bundes und der Länder die Software zentral durch eine Stelle prüfen lassen. Durch Beschluss der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder wurde die ADV-Arbeitsgemeinschaft geschaffen, deren Geschäftsstelle sich beim NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales befindet.

Ziel der ADV-AG ist es,
 

  • dass fehlerfreie und qualitativ hochwertige EDV-Verfahren bei den Kranken- und Pflegekassen zum Einsatz kommen,
     
  • die Prüfung der zentral entwickelten Verfahren zweckmäßig und wirtschaftlich zu gestalten,
     
  • dass bereits bei der Verfahrensentwicklung revisionsspezifische Gesichtspunkte berücksichtigt werden,
     
  • so rechtzeitig zu prüfen, dass nachträgliche kosten- und zeitaufwendige Verfahrensänderungen vermieden werden.

 
Aufgabe der ADV-AG ist es unter anderem,
 

  • die für die Kranken- und Pflegekassen zentral entwickelte EDV-Software zu prüfen,
     
  • die Prüfdienste des Bundes und der Länder bei der Prüfung der EDV in Krankenkassen, Rechenzentren und bei Verbänden zu beraten und zu unterstützen,
     
  • das ADV-Prüfhandbuch zu führen.
KoFo – Koordinierungsstelle der Fortbildung der Prüfdienste

Die KoFo wurde 1990 von den Prüfdiensten des Bundes und der Länder mit dem Ziel ins Leben gerufen, den eigenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein aufgabenorientiertes und bedarfsgerechtes Fortbildungskonzept anzubieten. Durch regelmäßige Bedarfsabfragen bei den Prüfdiensten wird sichergestellt, dass die Seminare sich stets mit aktuellen Themen befassen.

Das Fortbildungsangebot umfasst jedes Jahr rund 20-30 Seminare zu Themen aus folgenden Fachgebieten:

  • Arbeitsmethoden, interne Führung und Kommunikation

  • Krankenversicherung

  • Haushalt, Rechnungswesen, Vermögen

  • Organisation

  • Pflegeversicherung

  • Sonderthemen

Sofern Sie Interesse am aktuellen Seminarangebot haben, senden wir Ihnen dieses auf Aufforderung gerne zu.

Beachten Sie bitte, dass sich unser Seminarangebot ausschließlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfdienste nach § 274 SGB V und der Aufsichtsbehörden nach § 90 SGB IV des Bundes und der Länder richtet und wir daher Anmeldungen von Privatpersonen leider nicht berücksichtigen können.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfdienste finden das Seminarprogramm sowie Formulare für die An-, Ab- und Ummeldung in der Informationsbörse der Prüfdienste.

Kontakt

Kerstin Croce
Telefon: 0211-855-4235
E-Mail: kerstin.croce@mags.nrw.de

Simone Lenort
Telefon: 0211-855-3357
E-Mail: simone.lenort@mags.nrw.de

Hans-Joachim Reichel
Telefon.: 0211-855-3734
E-Mail: hans-joachim.reichel@mags.nrw.de

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