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Gelbfieber-Impfung

Spritze mit Kanüle

Gelbfieber-Impfung

Verfahren für Ärztinnen und Ärzte zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle

Manche Staaten fordern bei der Einreise den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Die Gelbfieber-Impfung ist eine Lebendimpfung mit einem lebenslangen Impfschutz und muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften in staatlich anerkannten Gelbfieberimpfstellen erfolgen. 

Es ist sinnvoll bei Reisen in Länder mit Gelbfieber-Impfvorschriften bzw. mit einem Risiko für eine Gelbfieber-Infektion, sich über die jeweiligen aktuellen Vorschriften beim Auswärtigen Amt zu informieren.

Hier können Sie sich gegen Gelbfieber impfen lassen:

Verfahren für Ärztinnen und Ärzte zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Nordrhein-Westfalen

Die Voraussetzungen für die Anerkennung dieses Nachweises sind in Internationalen Gesundheitsvorschriften geregelt. Danach muss die impfende Stelle staatlich zugelassen sein. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen erteilt landesweit diese Zulassungen.
 
Grundlage für die jeweilige Zulassung ist die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem IGV-Durchführungsgesetz.

Qualifikationsnachweise im Bereich „Reise- und Tropenmedizin“

In Nordrhein-Westfalen werden folgende Qualifikationsnachweise im Bereich „Reise- und Tropenmedizin“ vorausgesetzt, die ab Beantragung der Zulassung zur Vornahme von Impfungen gegen Gelbfieber nicht älter als 2 Jahre sein dürfen:

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachseminar für Reise- und Tropenmedizin, das dem Grundkurs der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (mindestens 30 Stunden, mit bestandener Abschlussprüfung) entspricht; 

oder

  • Fachärztin oder Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Nachweis der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“, „Betriebsmedizin“ oder „Flugmedizin“;

oder

  • eine 3-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre in einer tropenmedizinischen Einrichtung in Deutschland 

oder

  • eine 6-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre bei einem niedergelassenen Tropenmediziner 
     

Antrag auf Zulassung als Gelbfieberimpfstelle

Wenn Sie die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Nordrhein-Westfalen anstreben, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an Gelbfieber-Impfstellen[at]mags.nrw.de (Gelbfieber-Impfstellen[at]mags[dot]nrw[dot]de)

  • Vollständigen Namen, die Adresse und Telefonnummer der Praxis, in der Sie die Impfungen vornehmen möchten
  • Die benötigten Qualifikationsnachweise (siehe oben)
  • Bestätigen Sie eigenverantwortlich, dass die von Ihnen genannten Räumlichkeiten nach § 7 IGV-DG geeignet sind, um Schutzimpfungen vorzunehmen.  
     

Auflagen für die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle

  • Da es sich um eine persönliche Zulassung handelt, ist die Beantragung ausschließlich durch die anfragende Ärztin oder Arzt und nicht durch Dritte zu stellen.
  • Die Zulassung ist Personenbezogen und kann nicht weitergereicht werden.
  • Zwei Zulassung in einer Praxis sind nicht zulässig.
  • Sicherstellung und Benennung einer Vertretung im Krankheits- und Urlaubsfall (Vertretung muss nicht als Gelbfieber-Impfstelle zugelassen sein)
  • Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige jeder wesentlichen Änderung der Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Ortswechsel, Beendigung der Tätigkeit)
  • Der Rundstempel für das Impfsiegel wird eigenständig von der Impfstelle beschafft. 

Kontakt zum Ministerium

Jenny Anhuth
Referat Infektionsschutz, Hygiene und Krebserkrankungen (V B 4)

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 855-4161
E-Mail: Gelbfieber-Impfstellen[at]mags.nrw.de (Gelbfieber-Impfstellen[at]mags[dot]nrw[dot]de)