Gelbfieber-Impfung
Verfahren für Ärztinnen und Ärzte zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle
Manche Staaten fordern bei der Einreise den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Die Gelbfieber-Impfung ist eine Lebendimpfung mit einem lebenslangen Impfschutz und muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften in staatlich anerkannten Gelbfieberimpfstellen erfolgen.
Es ist sinnvoll bei Reisen in Länder mit Gelbfieber-Impfvorschriften bzw. mit einem Risiko für eine Gelbfieber-Infektion, sich über die jeweiligen aktuellen Vorschriften beim Auswärtigen Amt zu informieren.
Hier können Sie sich gegen Gelbfieber impfen lassen:
Verfahren für Ärztinnen und Ärzte zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Nordrhein-Westfalen
Die Voraussetzungen für die Anerkennung dieses Nachweises sind in Internationalen Gesundheitsvorschriften geregelt. Danach muss die impfende Stelle staatlich zugelassen sein. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen erteilt landesweit diese Zulassungen.
Grundlage für die jeweilige Zulassung ist die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem IGV-Durchführungsgesetz.
Qualifikationsnachweise im Bereich „Reise- und Tropenmedizin“
In Nordrhein-Westfalen werden folgende Qualifikationsnachweise im Bereich „Reise- und Tropenmedizin“ vorausgesetzt, die ab Beantragung der Zulassung zur Vornahme von Impfungen gegen Gelbfieber nicht älter als 2 Jahre sein dürfen:
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachseminar für Reise- und Tropenmedizin, das dem Grundkurs der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (mindestens 30 Stunden, mit bestandener Abschlussprüfung) entspricht;
oder
- Fachärztin oder Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Nachweis der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“, „Betriebsmedizin“ oder „Flugmedizin“;
oder
- eine 3-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre in einer tropenmedizinischen Einrichtung in Deutschland
oder
- eine 6-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre bei einem niedergelassenen Tropenmediziner
Antrag auf Zulassung als Gelbfieberimpfstelle
Wenn Sie die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Nordrhein-Westfalen anstreben, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an Gelbfieber-Impfstellen[at]mags.nrw.de (Gelbfieber-Impfstellen[at]mags[dot]nrw[dot]de)
- Vollständigen Namen, die Adresse und Telefonnummer der Praxis, in der Sie die Impfungen vornehmen möchten
- Die benötigten Qualifikationsnachweise (siehe oben)
- Bestätigen Sie eigenverantwortlich, dass die von Ihnen genannten Räumlichkeiten nach § 7 IGV-DG geeignet sind, um Schutzimpfungen vorzunehmen.
Auflagen für die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle
- Da es sich um eine persönliche Zulassung handelt, ist die Beantragung ausschließlich durch die anfragende Ärztin oder Arzt und nicht durch Dritte zu stellen.
- Die Zulassung ist Personenbezogen und kann nicht weitergereicht werden.
- Zwei Zulassung in einer Praxis sind nicht zulässig.
- Sicherstellung und Benennung einer Vertretung im Krankheits- und Urlaubsfall (Vertretung muss nicht als Gelbfieber-Impfstelle zugelassen sein)
- Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige jeder wesentlichen Änderung der Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Ortswechsel, Beendigung der Tätigkeit)
- Der Rundstempel für das Impfsiegel wird eigenständig von der Impfstelle beschafft.
Kontakt zum Ministerium
Jenny Anhuth
Referat Infektionsschutz, Hygiene und Krebserkrankungen (V B 4)
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 855-4161
E-Mail: Gelbfieber-Impfstellen[at]mags.nrw.de (Gelbfieber-Impfstellen[at]mags[dot]nrw[dot]de)
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