Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Gelbfieber-Impfung

Spritze mit Kanüle

Gelbfieber-Impfung

Verfahren für Ärztinnen und Ärzte zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle

Manche Staaten fordern bei der Einreise den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Die Gelbfieber-Impfung ist eine Lebendimpfung mit einem lebenslangen Impfschutz und muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften in staatlich anerkannten Gelbfieberimpfstellen erfolgen. 

Es ist sinnvoll bei Reisen in Länder mit Gelbfieber-Impfvorschriften bzw. mit einem Risiko für eine Gelbfieber-Infektion, sich über die jeweiligen aktuellen Vorschriften beim Auswärtigen Amt zu informieren.

Hier können Sie sich gegen Gelbfieber impfen lassen:

Verfahren für Ärztinnen und Ärzte zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Nordrhein-Westfalen

Die Voraussetzungen für die Anerkennung dieses Nachweises sind in Internationalen Gesundheitsvorschriften geregelt. Danach muss die impfende Stelle staatlich zugelassen sein. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen erteilt landesweit diese Zulassungen.
 
Grundlage für die jeweilige Zulassung ist die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem IGV-Durchführungsgesetz.

Qualifikationsnachweise im Bereich „Reise- und Tropenmedizin“

In Nordrhein-Westfalen werden folgende Qualifikationsnachweise im Bereich „Reise- und Tropenmedizin“ vorausgesetzt, die ab Beantragung der Zulassung zur Vornahme von Impfungen gegen Gelbfieber nicht älter als 3 Jahre sein dürfen:

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachseminar für Reise- und Tropenmedizin, das dem Grundkurs der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (mindestens 30 Stunden, mit bestandener Abschlussprüfung) entspricht; 

oder

  • Fachärztin oder Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Nachweis der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“, „Betriebsmedizin“ oder „Flugmedizin“;

oder

  • eine 3-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre in einer tropenmedizinischen Einrichtung in Deutschland 

oder

  • eine 6-monatige klinische Tätigkeit während der letzten zwei Jahre bei einem niedergelassenen Tropenmediziner 
     

Antrag auf Zulassung als Gelbfieberimpfstelle

Ein Antrag auf Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Nordrhein-Westfalen ist über das NRW Serviceportal einzureichen. Unter diesem Link gelangen Sie direkt zum Antragsverfahren. 
 

Auflagen für die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle

  • Da es sich um eine persönliche Zulassung handelt, ist die Beantragung ausschließlich durch die anfragende Ärztin oder Arzt und nicht durch Dritte zu stellen.
  • Die Zulassung ist Personenbezogen und kann nicht weitergereicht werden.
  • Zwei Zulassung in einer Praxis sind nicht zulässig.
  • Sicherstellung und Benennung einer Vertretung im Krankheits- und Urlaubsfall (Vertretung muss nicht als Gelbfieberimpfstelle zugelassen sein)
  • Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige jeder wesentlichen Änderung der Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Ortswechsel, Beendigung der Tätigkeit)
  • Der Rundstempel für das Impfsiegel wird eigenständig von der Impfstelle beschafft.
  • Die zugelassene Ärztin oder Arzt muss mindestens alle 3 Jahre an einer Auffrischungsveranstaltung in Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 8 Unterrichtsstunden teilnehmen. Das Teilnahmezertifikat ist unverzüglich dem für Gesundheit zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vorzulegen.

Informationen für zugelassene Gelbfieberimpfstellen in Nordrhein-Westfalen 

Bitte nutzen Sie das NRW Serviceportal zur sicheren Datenübermittlung Ihrer Daten – etwa bei Änderungen Ihrer Adresse, Zurückziehung Ihrer Zulassung, Abdruck des Impfstempels oder Benennung einer Vertretung. Unter diesem Link gelangen  Sie direkt zum Antragsverfahren.

Kontakt zum Ministerium

Jenny Anhuth
Referat Infektionsschutz, Hygiene und Krebserkrankungen (V B 4)

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 855-4161
E-Mail: Gelbfieber-Impfstellen[at]mags.nrw.de (Gelbfieber-Impfstellen[at]mags[dot]nrw[dot]de)