Faire Arbeit und Faire Mobilität
Faire Arbeit darf nicht an Landesgrenzen Halt machen. Darum setzt sich das Ministerium für „Faire Arbeit International“ ein. Hierzu gehören etwa der Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und das Anliegen, grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeiten zu fairen Bedingungen zu gestalten.
Einleitende Informationen zum Arbeitsschutz International:
Chemikalien sollen generell so hergestellt und angewendet werden, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gering bleiben. Mit REACH gibt es eine gemeinsame EU-Gesetzgebung, um das Chemikalienrecht europaweit zu vereinfachen und zu zentralisieren. Es geht im Kern um die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien.
Der Sozialkompass Europa bietet mit seiner umfangreichen Datenbank Einblick in die Felder „Arbeit und Soziales“ im Bereich der Freizügigkeit und eine schnelle Orientierung im komplexen Feld der sozialen Sicherungssysteme.
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.“ Um dieses grundlegende Prinzip zu fördern, wurde die EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern reformiert.
In Deutschland wurden die Änderungen am 30. Juli 2020 übernommen.
Folgende Vorteile ergeben sich für entsandte Arbeitskräfte:
- Es besteht nicht nur Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sowie Zulagen und Gratifikationen.
- Kosten für Verpflegung, Unterbringung und Reisen dürfen nicht auf die Entlohnung angerechnet werden.
- Deutsche Anforderungen an von Arbeitgebern gestellte Unterkünfte müssen zwingend eingehalten werden.
- Bei einer Beschäftigung über 12 Monate hinaus, gelten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen.
Weitere Informationen zur Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Was ist Erasmus+?
Das Erasmus-Programm wurde vor 30 Jahren als europäisches Förderprogramm zunächst nur für Auslandsaufenthalte an Hochschulen eingerichtet. Im Laufe der Jahre wurden insgesamt sieben verschiedene europäische Förderprogramme ins Leben gerufen, um auch anderen Zielgruppen eine finanzielle Unterstützung zu bieten. Im Jahre 2014 wurden diese Programme für Lebenslanges Lernen in Erasmus+ gebündelt.
Die Förderung durch Erasmus+ erfasst seitdem die Bereiche
- der beruflichen und schulischen Bildung,
- der Hochschul- und Erwachsenenbildung sowie
- Jugend und Sport.
So bildeten sich zum Beispiel im Jahr 2016 rund 370.000 deutsche Lehrkräfte, Studierende, Azubis, Praktikantinnen/ Praktikanten und Multiplikatoren im EU-Ausland weiter.
Allerdings bleiben - insbesondere im Bereich der Auszubildenden - jährlich viele Plätze frei: diese Chance gilt es nunmehr verstärkt zu nutzen!
Auszubildende und auch Schüler können mit Hilfe von Erasmus+ Praktika in Unternehmen und Organisationen im Ausland machen und damit Erfahrungen sammeln, die sie auf die Arbeitswelt vorbereiten. So erhöhen sich die Beschäftigungschancen und auch der Übergang von Ausbildung in den Beruf kann verkürzt werden.
Ablauf und Finanzierung des Auslandsaufenthaltes
Das EURES-Portal für Arbeitsmobilität bietet Informationsdienste, die Hilfe und Unterstützung für alle leisten, die in einem anderen Land arbeiten.
Es soll die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in den 28 Ländern der EU sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen erleichtern.
EURES kommt zudem eine wichtige Aufgabe bei der Stellenvermittlung für Arbeitgeber und Grenzgänger in europäischen Grenzregionen zu.
Weitere Informationen zu EURES
Nordrhein-Westfalen hat eine Benelux-Strategie beschlossen, um die Partnerschaft und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Benelux-Staaten fortzuentwickeln. Dies geschieht durch die Zusammenarbeit mit der Benelux-Union sowie durch die Förderung der bilateralen Beziehungen zu den Niederlanden, Belgien und Luxemburg.
Weitere Informationen zu der Benelux-Strategie der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Im Oktober 2015 fand im Rahmen der Umsetzung der BENELUX-Strategie eine gemeinsame Veranstaltung des Ministeriums und der Universität Maastricht zum Thema „Die Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem niederländisch-deutschen Arbeitsmarkt – Chancen für die Bereiche Erziehung und Pflege“ statt.
Weitere Informationen zur Veranstaltung.
Grenzpendler ist laut Definition der Europäischen Union:
„Jeder Arbeitnehmer oder Selbständige, der seine Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedstaats ausübt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt, in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt“.
Nordrhein-Westfalen ist eine Grenzregion. Es gibt in Nordrhein-Westfalen, den Niederlanden und Belgien zahlreiche „Grenzpendler“, bei denen immer wieder neue Fragen und Probleme bei der praktischen Umsetzung auftauchen.
Die nachfolgenden Internetportale informieren Grenzpendlerinnen und Grenzpendler über wichtige Fragen des Alltags:
- Wo muss ich Steuern zahlen?
- Kann ich meine Rentenansprüche mitnehmen?
- Wo muss ich mich anmelden?
Nähere Informationen für Grenzpendler zwischen Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden bietet das Grenzpendlerportal sowie das Portal der Euregios (Grenzinfopunkt).
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