Arbeitnehmerentsendung
Reform der Richtlinie über die Bestimmungen für die Entsendung von Arbeitnehmern:
Die Europäische Kommission hat am 8. März 2016 eine Überarbeitung der Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern in der EU vorgeschlagen:
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“
Bis sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament über die neuen Vorschriften geeinigt haben und sie in Kraft getreten sind, bleiben die geltenden Vorschriften vom 13. Mai 2014 „Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie/96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ gültig.
Richtlinienvorschlag und weitere Informationen zur Entsendung von Arbeitnehmern

Faire Arbeit und Faire Mobilität
Arbeitsschutz International
Einleitende Informationen:
- Strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020
- Internetauftritt der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene – REFIT-Programm
Am 19.05.2015 hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Reformpaket zur Verbesserung der Rechtsetzungsprozesse auf europäischer Ebene vorgestellt. Teil dieses Projektes ist unter dem Namen REFIT „Regulatory Fitness and Performance“ eine Initiative zum Abbau von unnötiger Bürokratie. Nicht auszuschließen ist die Auswirkung dieses Vorhabens auf vorhandene europaweit geltende Arbeitnehmerrechte sowie den Arbeits-und Gesundheitsschutz.
Das Ministerium hat sich mit einem Entschließungsantrag in die Befassung des Bundesrates insbesondere zu REFIT eingebracht.
Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU
Chemikaliensicherheit – REACH (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien)
Chemikalien sollen generell so hergestellt und angewendet werden, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gering bleiben. Mit REACH gibt es eine gemeinsame EU-Gesetzgebung, um das Chemikalienrecht europaweit zu vereinfachen und zu zentralisieren. Weiter Informationen.
Grenzpendler
Grenzpendler ist laut Definition der Europäischen Union „jeder Arbeitnehmer oder Selbständige, der seine Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedstaats ausübt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt, in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt“. Nordrhein-Westfalen ist eine Grenzregion. Es gibt in Nordrhein-Westfalen, den Niederlanden und Belgien zahlreiche „Grenzpendler“, bei denen immer wieder neue Fragen und Probleme bei der praktischen Umsetzung auftauchen. Das nachfolgende Internetportal informiert Grenzpendler über wichtige Fragen des Alltags: Wo muss ich Steuern zahlen? Kann ich meine Rentenansprüche mitnehmen? Wo muss ich mich anmelden?
Nähere Informationen für Grenzpendler zwischen Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden bietet das Grenzpendlerportal sowie das Portal der Euregios (Grenzinfopunkt).