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Sozialdatenschutzrechtliche Verfahren

Tafel mit dem Wort Datenschutz darauf

Sozialdatenschutzrechtliche Verfahren

Wissenwertes zum Schutz der Sozialdaten

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) genehmigt Anträge zur Weitergabe von Sozialdaten für Forschungsvorhaben und prüft Anzeigen von Datenschutzverstößen und Auftragsdatenverarbeitungen.

Die Anträge und Anzeigen richten sich nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches X. Dieses enthält Regelungen zu einzelnen Datenverarbeitungsvorgängen und besonderen Verarbeitungsarten. Diese Vorschriften dienen dem Schutz von Sozialdaten der Versicherten.

Für einzelne Verfahren des SGB X haben Sie im Folgenden die Möglichkeit die erforderlichen Dokumente für Anzeigen oder Anträge herunterzuladen und via E-Mail einzureichen: 

Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail anReferat-IIIB1 [at] mags.nrw.de (Referat-IIIB1[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Oder Sie schicken uns Ihr Anliegen postalisch an:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat III B1
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf