©Bild: PantherMedia / Thomas Francois
Rechtsaufsicht über Rentenversicherungsträger in Nordrhein-Westfalen
Wissenwertes zur Aufsichtfunktion des Ministeriums im Gesundheitswesen und in der Pflege
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) führt die Aufsicht über die beiden landesunmittelbaren Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Rheinland und Deutsche Rentenversicherung Westfalen, die beiden Arbeitsgemeinschaften Berufsförderungswerk Oberhausen und Berufsförderungswerk Dortmund und die Arbeitsgemeinschaft Krebsbekämpfung (ARGE Krebs) in Bochum.
Sie können sich an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wenden, um Verfahrensweisen oder Maßnahmen dieser Rentenversicherungsträger oder Arbeitsgemeinschaften rechtlich überprüfen zu lassen. Beschwerden gegen das persönliche Verhalten von Beschäftigten (Dienstaufsichtsbeschwerden) sind an die jeweilige Geschäftsführung bzw., wenn die Beschwerde die Geschäftsführung betrifft, an den jeweiligen Vorstand des Versicherungsträgers oder der Arbeitsgemeinschaft zu richten.
Wichtig:
Wenn Sie sich an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW wenden, teilen Sie bitte den Versicherungsträger/die Arbeitsgemeinschaft und Ihre Versicherungsnummer mit. Geben Sie bitte uns Ihr Einverständnis, dass wir Ihre Beschwerde an die betroffene Institution zur Stellungnahme weitergeben können.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsentscheidungen (Widerspruch, Klage) werden durch eine Aufsichtsprüfung nicht entbehrlich. Die jeweils geltenden Fristen für Widerspruch oder Klage sollten Sie in jedem Fall beachten.
Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie sich außerdem in Vergabeangelegenheiten an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass die oben genannten Rentenversicherungsträger oder Arbeitsgemeinschaften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberechtsvorschriften falsch angewandt haben. Das Ministerium ist Nachprüfungsstelle bei allen Auftragsvergaben unterhalb der sogenannten Schwellenwerte nach § 2 der Vergabeverordnung -VgV-.
Wichtig:
Wenn Sie sich an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW wenden, teilen Sie bitte den Versicherungsträger/die Arbeitsgemeinschaft und Ihre Versicherungsnummer mit. Geben Sie bitte uns Ihr Einverständnis, dass wir Ihre Beschwerde an die betroffene Institution zur Stellungnahme weitergeben können.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsentscheidungen (Widerspruch, Klage) werden durch eine Aufsichtsprüfung nicht entbehrlich. Die jeweils geltenden Fristen für Widerspruch oder Klage sollten Sie in jedem Fall beachten.
Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie sich außerdem in Vergabeangelegenheiten an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass die oben genannten Rentenversicherungsträger oder Arbeitsgemeinschaften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberechtsvorschriften falsch angewandt haben. Das Ministerium ist Nachprüfungsstelle bei allen Auftragsvergaben unterhalb der sogenannten Schwellenwerte nach § 2 der Vergabeverordnung -VgV-.
Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an: Aufsicht-Rentenversicherung-NRW [at] mags.nrw.de (Aufsicht-Rentenversicherung-NRW[at]mags[dot]nrw[dot]de)
Oder Sie schicken uns Ihr Anliegen postalisch an:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat III B 2
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Oder Sie schicken uns Ihr Anliegen postalisch an:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat III B 2
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Rentenversicherungsträger
Berufsförderungswerke:
Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung im Lande Nordrhein-Westfalen
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