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Rechtsaufsicht über landesunmittelbare Kranken-/Pflegekassen, Kassenärztliche- und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sowie Medizinische Dienste

Justizia mit Waage

Rechtsaufsicht über landesunmittelbare Kranken-/Pflegekassen, Kassenärztliche- und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sowie Medizinische Dienste in Nordrhein-Westfalen NEU

Wissenwertes zur Aufsichtsfunktion des Ministeriums im Gesundheitswesen und in der Pflege

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) führt die Rechtsaufsicht über die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK Nordwest,die BKK BPW Bergische Achsen AG, die BERGISCHE Krankenkasse, die BKK_DürkoppAdler, die BKK EUREGIO, die BKK VDN, vier Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigungen in Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie über zwei Medizinische Dienste in Nordrhein und Westfalen-Lippe.
Wenn Sie sich beschweren wollen, weil Sie von einer landesunmittelbaren Kranken-/Pflegekasse, dem Medizinischen Dienst oder der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung nicht richtig behandelt wurden, dann können Sie sich an uns wenden. Neben dem Postweg haben Sie die Möglichkeit per Mail mit uns Kontakt aufzunehmen.

Nach Eingang Ihrer Beschwerde fordern wir die betroffene Institution auf zu Ihrer Eingabe Stellung zu nehmen und uns die dort vorhandene Verwaltungsakte zuzusenden. Liegt uns beides vor, überprüfen wir das Vorgehen der Institution. Über das Ergebnis werden Sie von uns informiert.

Wichtig:
  • Geben Sie uns zusammen mit dem Einlegen der Beschwerde ihr Einverständnis zur Weiterleitung der Beschwerde an die betroffene Institution zur Stellungnahme.“
  • Teilen Sie uns bitte den vollständigen Namen der Institution mit über die Sie sich beschweren. Das beschleunigt das Verfahren, da Rückfragen entfallen. Dies betrifft v. a. Institutionen, wie die AOK, den Medizinischen Dienst sowie die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung, da es diese Institutionen sowohl im Rheinland als auch in Westfalen gibt.
Beachten Sie bitte unbedingt:
Eine Beschwerde ersetzt beim Ministerium kein Rechtsmittel (Widerspruch, Klage). Rechtsmittelfristen werden auch nicht unterbrochen. Prüfen Sie bitte daher stets, ob die Einlegung eines Rechtsmittels für Sie in Betracht kommt und achten Sie bitte - in Ihrem Interesse - unbedingt auf die Einhaltung der damit verbundenen Fristen!
Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail anAufsicht.NRW [at] mags.nrw.de (Aufsicht[dot]NRW[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Oder Sie schicken uns Ihr Anliegen postalisch an:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat III B3
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf