Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Rechtsaufsicht über die Unfallkasse NRW

Arm mit Verband

Rechtsaufsicht über die Unfallkasse NRW

Wissenwertes zur Aufsichtsfunktion des Ministeriums im Gesundheitswesen und in der Pflege

Die Rechtsaufsicht über die Unfallkasse NRW führt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die Unfallkasse NRW ist ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für die gesetzliche Unfallversicherung. Sie ist nicht gewinnorientiert wie beispielsweise Privatversicherungen, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn Sie sich von der Unfallkasse NRW unrechtmäßig behandelt fühlen, können Sie dies dem Mnisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitteilen. Das Ministerium prüft den Vorgang und seine Bearbeitung dann aufgrund der Aktenlage und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Wichtig:
Im Rahmen Ihrer Eingabe werden auch konkrete Angaben zu dem Vorgang benötigt wie zum Beispiel das Aktenzeichen. Von Ihrer Einsendung geht das Ministerium mit Ihrer Zustimmung zur Anforderung der Akten aus. 

Bitte beachten Sie unbedingt:
Die Eingabe an uns ersetzt allerdings keine Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage gegen einen ablehnenden Bescheid.

Im Falle einer persönlichen Beschwerde gegen Mitarbeiter der Unfallkasse NRW wenden Sie sich bitte direkt an die Unfallkasse NRW.
Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an: Aufsicht-Unfallkasse-NRW [at] mags.nrw.de (Aufsicht-Unfallkasse-NRW[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Oder Sie schicken Ihr Anliegen postalisch an:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat III B 1
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf


Nähere Informationen zur Unfallkasse NRW finden Sie unter www.unfallkasse-nrw.de.