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Stärkungspakt gegen Armut: Kommunen können nun insgesamt rund 150 Millionen Euro abrufen
Bereits einen Monat nach Ankündigung auf der Konferenz gegen Armut sind die Bewilligungsbescheide an die Kommunen verschickt worden
Auf der Konferenz gegen Armut hat die Landesregierung im Dezember 2022 den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ angekündigt. Für die Kommunen stehen hieraus rund 150 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen und der dafür bestehenden sozialen Infrastruktur zur Verfügung. Knapp einen Monat nach Ankündigung sind die zum Abruf des Geldes notwendigen Bescheide an die 396 Städte und Gemeinde und 31 Landkreise gegangen.
30. Januar 2023
Sofern die jeweilige Kommune auf Rechtsmittel verzichtet, werden die Bescheide rechtskräftig und die Auszahlung der Unterstützungsleistung an die jeweilige Kommune kann erfolgen. Einige Kommunen haben bereits auf Rechtsmittel verzichtet, sodass diese Auszahlungen bereits in der nächsten Woche erfolgen können.
Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Das Ministerium hat mit großer Kraftanstrengung in kürzester Zeit dafür gesorgt, dass die angekündigten rund 150 Millionen Euro den Kommunen schnellst möglichst, unkompliziert und gerecht zur Verfügung gestellt werden können. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Sozialstruktur in den nordrhein-westfälischen Städten, haben wir der kommunalen Familie bei der Verwendung höchstmögliche Flexibilität eingeräumt. Mit dem ‚Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut‘ setzen wir ein deutliches Zeichen und werden unserer sozialpolitischen Verantwortung in dieser herausfordernden Zeit, die unter anderem durch den Ukrainekrieg und steigende Energiepreise gekennzeichnet ist, gerecht. Vor allem trifft dies einkommensschwache Haushalte, die mehr denn je auf die Unterstützung der sozialen Infrastruktur in unserem Land angewiesen sind.“
Die Kommunen können die Unterstützungsleistung in eigener Zuständigkeit verwenden und Ausgaben von sozialen Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich finanzieren. Gefördert werden können unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs (zum Beispiel Miet- und Mietnebenkosten), Sachkosten zur Durchführung von Maßnahmen, kommunale Verfügungsfonds für individuelle Härtefälle (zum Beispiel bei Energiesperren oder Wohnungsverlusten), Honorarkosten für Fachkräfte sowie Ehrenamtler oder für Informationsmaterialien.
Die finanzielle Höhe, die das Land der jeweiligen Kommune zur Verfügung stellen kann, ist abhängig von der absoluten Anzahl an Mindestsicherungsbeziehenden je Kommune. Grundlage sind die von IT.NRW veröffentlichten Zahlen zur Mindestsicherungsquote sowie der Bevölkerungsstatistik zum Stand 31. Dezember 2021. Auf dieser Grundlage stehen kreisfreien Städten 79 Euro, für kreisangehörige Städte und Gemeinden 63 Euro und jedem Kreis 16 Euro pro Mindestsicherungsbeziehenden zur Verfügung.
Weitere Informationen und umfangreiche Begleitinformationen erhalten Sie unter: www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw
Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Das Ministerium hat mit großer Kraftanstrengung in kürzester Zeit dafür gesorgt, dass die angekündigten rund 150 Millionen Euro den Kommunen schnellst möglichst, unkompliziert und gerecht zur Verfügung gestellt werden können. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Sozialstruktur in den nordrhein-westfälischen Städten, haben wir der kommunalen Familie bei der Verwendung höchstmögliche Flexibilität eingeräumt. Mit dem ‚Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut‘ setzen wir ein deutliches Zeichen und werden unserer sozialpolitischen Verantwortung in dieser herausfordernden Zeit, die unter anderem durch den Ukrainekrieg und steigende Energiepreise gekennzeichnet ist, gerecht. Vor allem trifft dies einkommensschwache Haushalte, die mehr denn je auf die Unterstützung der sozialen Infrastruktur in unserem Land angewiesen sind.“
Die Kommunen können die Unterstützungsleistung in eigener Zuständigkeit verwenden und Ausgaben von sozialen Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich finanzieren. Gefördert werden können unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs (zum Beispiel Miet- und Mietnebenkosten), Sachkosten zur Durchführung von Maßnahmen, kommunale Verfügungsfonds für individuelle Härtefälle (zum Beispiel bei Energiesperren oder Wohnungsverlusten), Honorarkosten für Fachkräfte sowie Ehrenamtler oder für Informationsmaterialien.
Die finanzielle Höhe, die das Land der jeweiligen Kommune zur Verfügung stellen kann, ist abhängig von der absoluten Anzahl an Mindestsicherungsbeziehenden je Kommune. Grundlage sind die von IT.NRW veröffentlichten Zahlen zur Mindestsicherungsquote sowie der Bevölkerungsstatistik zum Stand 31. Dezember 2021. Auf dieser Grundlage stehen kreisfreien Städten 79 Euro, für kreisangehörige Städte und Gemeinden 63 Euro und jedem Kreis 16 Euro pro Mindestsicherungsbeziehenden zur Verfügung.
Beispiel
In einer kreisangehörigen Kommune lebten zum 31. Dezember 2021 45.000 Personen. Die Mindestsicherungsquote betrug 6,8 Prozent. Hieraus ergibt sich rechnerisch die Anzahl von 3.060 Mindestsicherungsbeziehenden. Multipliziert mit 63 Euro ergibt sich eine Unterstützungsleistung in Höhe von 192.780 Euro für die Kommune. Der dazugehörige Kreis, in dem die Kommune liegt, erhält darüber hinaus zusätzlich Mittel anhand der Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden im jeweiligen Kreis.Weitere Informationen und umfangreiche Begleitinformationen erhalten Sie unter: www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw
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