©Grafik: MAGS / bildmagnet
Nordrhein-Westfalen impft Personal im ambulanten medizinischen Bereich
Impfplanung für Nordrhein-Westfalen wurde weiter konkretisiert
Nachdem zahlreiche Städte und Kreise die Impfungen der bislang impfberechtigten Berufsgruppen abgeschlossen haben, hat das Land heute gegenüber den Kommunen die weitere Impfplanung konkretisiert.
26. Februar 2021
Demnach ist nach wie vorBerufsgruppen mit einer regelmäßigen Tätigkeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung sowie weiteren Personen mit einer regelmäßigen ehrenamtlichen oder beruflichen Tätigkeit in diesen Einrichtungen ein Impfangebot zu unterbreiten (bspw. hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern).
Sofern diesem Personal bereits ein Impfangebot gemacht wurde,sollen die Kommunen beginnen, auch dem ambulant tätigen medizinischen Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt ein Impfangebot zu machen.
Dies betrifft insbesondere (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen.
Zudem hat das MAGS die Kommunen gebeten, Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind, dem Personal der Blut- und Plasmaspendedienste sowie den in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren tätigen Personen ein Impfangebot zu unterbreiten.
Sofern diesem Personal bereits ein Impfangebot gemacht wurde,sollen die Kommunen beginnen, auch dem ambulant tätigen medizinischen Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt ein Impfangebot zu machen.
Dies betrifft insbesondere (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen.
Zudem hat das MAGS die Kommunen gebeten, Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind, dem Personal der Blut- und Plasmaspendedienste sowie den in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren tätigen Personen ein Impfangebot zu unterbreiten.
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