
Nichtraucherschutz in Kraftfahrzeugen - Minister Laumann: Vorfahrt für die Gesundheit!
Bundesrat beschließt von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Gesetzesinitiative
Mit dem Beschluss des Bundesrats wird die Initiative jetzt dem Bundestag mit dem Ziel zugeleitet, das Bundesnichtraucherschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass in Kraftfahrzeugen nicht geraucht werden darf, wenn Minderjährige oder Schwangere an Bord sind. Denn minderjährige oder ungeborene Kinder können sich dem Passivrauchen nicht selbstständig entziehen, und gerade in kleinen, geschlossenen Räumen wie Autos ist die Konzentration der Schadstoffe beim Rauchen besonders hoch. Schädigungen der Lunge, erhöhtes Krebsrisiko und Wachstumsstörungen sind nur einige der möglichen Folgen.
„Wir haben uns zu der Bundesratsinitiative entschlossen, weil landesgesetzliche Regelungen hier keinen Sinn ergeben“, so der Minister. „Denn welcher Raucher würde sich mit 16 verschiedenen Landesgesetzen auseinandersetzen, bevor er mit dem Auto durch die Republik fährt?“
Die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen, der sich die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachen und Schleswig-Holstein angeschlossen haben, hat eine breite Basis von Unterstützern. Zuvor hatten sich bereits die Gesundheitsministerkonferenz der Länder und der nordrhein-westfälische Landtag für ein Rauchverbot in Autos ausgesprochen, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren.