
Minister Laumann: Lohndumping im Friseurhandwerk bekämpfen
Mit seiner Entscheidung ist der Arbeitsminister einer Empfehlung des zuständigen Tarifausschusses gefolgt, der aus jeweils drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht. Von der Allgemeinverbindlichkeit profitieren beide Seiten, die Auszubildenden und die Betriebe des Friseurhandwerks in Nordrhein-Westfalen. Minister Laumann: „Einheitliche Voraussetzungen schützen einerseits die angehenden Friseurinnen und Friseure vor Lohndumping und anderseits ihre Arbeitgeber vor Wettbewerbsverzerrungen durch Ausbeuterbetriebe.“
Für alle Auszubildenden gilt nunmehr, dass sie im ersten Ausbildungsjahr monatlich 480 Euro erhalten und im zweiten Ausbildungsjahr 595 Euro. Im dritten Ausbildungsjahr erhöht sich das Entgelt auf 715 Euro. Ab August steigen die Ausbildungsvergütungen durch eine Tariferhöhung auf 510 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 620 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 740 Euro im dritten Jahr.
Die Allgemeinverbindlichkeit zum Schutz der Auszubildenden im Friseurhandwerk wurde in den letzten Jahren mehrfach durch das Ministerium bestätigt.