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Förderung der Clearingstelle Köln wird fortgesetzt

Foto zeigt einen Zeitungsstapel

Minister Laumann: Förderung der Clearingstelle Köln wird fortgesetzt

Beratungsangebot für Menschen ohne Krankenversicherung startet in zweite Förderphase

Die vor drei Jahren mit Förderung des Landes aufgebauten Clearingstellen für Menschen ohne oder mit ungeklärtem Krankenversicherungsschutz können ihre Arbeit fortsetzen. Knapp drei Millionen Euro stellt das Land für den zweiten Förderzeitraum bis Herbst 2022 zur Verfügung. Für die Clearingstelle Köln stehen nach erneuter Antragstellung rund 615.000 Euro über die nächsten drei Jahre zur Verfügung.
20. Mai 2019

„Es gibt immer wieder Fälle, in denen der Status der Krankenversicherung nicht geklärt ist. Das kann gerade bei akuten Erkrankungen zu nachhaltigen Problemen führen. Die Clearingstelle Köln und die anderen Standorte bieten für diese Menschen eine wichtige Anlaufstelle und ebnen vielen den Weg in die Regelversorgung. Die Arbeit in Köln hat sich bewährt und als sinnvolle Ergänzung der bestehenden Beratungslandschaft auch für Kommunen im Umland – etabliert“, begründete Minister Laumann die weitere finanzielle Förderung durch das Land. „Ich freue mich, dass auch die Clearingstelle Köln ihre gute Arbeit fortsetzen kann und uns das gesammelte Expertenwissen über die nächsten Jahre erhalten bleibt.“

Prof. Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Gesundheit und Soziales, erklärt: „Ich freue mich über die Unterstützung des Landes für diese wichtige Einrichtung in unserer Stadt. Das ist ein gutes und wichtiges Signal für Köln und für die Menschen in unserer Stadt, die keinen oder einen ungeklärten Krankenversicherungsstatus haben. Die Förderung des Landes ist auch eine Anerkennung der guten Arbeit der Kölner Clearingsstelle.“

Seit Mai 2016 berät die Clearingstelle in Trägerschaft des Gesundheitsamtes der Stadt Köln in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Köln und Region und dem Caritasverband für die Stadt Köln Menschen ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus – vorwiegend aus der EU, aber auch deutsche Staatsbürger – zum deutschen Sozial- und Gesundheitssystem. Ziel ist, ihnen einen Zugang zu medizinischer Versorgung zu eröffnen. Falls trotz Klärung und Beratung kein Zugang zum Regelsystem möglich ist, werden die ratsuchenden Menschen bei Bedarf in andere Beratungs- und Hilfsstrukturen übergeleitet. Darüber hinaus ist die Clearingstelle auch Ansprechstelle für Arztpraxen, Krankenhäuser oder andere Stellen, an die sich Menschen ohne Krankenversicherung wegen gesundheitlicher Probleme wenden.