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Allgemeinverbindlich: Lohntarifvertrag für Sicherheitskräfte

Sicherheitsmann mit Hemd und Aufschrift Security

Minister Laumann erklärt den Lohntarifvertrag für Sicherheitskräfte für allgemeinverbindlich

Höhere verbindliche Löhne für rund 41.000 Beschäftigte im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Landesbezirk Nordrhein-Westfalen geschlossenen Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen erneut für allgemeinverbindlich erklärt. Damit erhalten rund 41.000 Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen höhere verbindliche Löhne.
10. Februar 2023
Die nun festgeschriebenen Löhne bewegen sich zwischen 13.00 Euro pro Stunde, beispielsweise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Objektschutz und Pfortendienst, sowie 18.87 Euro für Sicherheitsbeschäftigte mit einer IHK-Prüfung. Der Lohntarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 und gilt durch die Allgemeinverbindlicherklärung für alle Arbeitgeber und Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe.

„Tarifbindung ist wichtig. Es müssen wieder deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Tarifverträgen profitieren. Sie sichern gute Arbeitsbedingungen sowie eine einheitliche Entlohnung und helfen so auch dabei dringend benötigte Fachkräfte für die jeweiligen Branchen zu gewinnen und zu halten. Gleichzeitig schützen sie die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen. Ich freue mich daher, dass die Tarifvertragsparteien einmal mehr einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt haben. Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein hilfreiches Instrument”, sagt Minister Laumann.

Der vorhergehende allgemeinverbindliche Lohntarifvertrag beinhaltete eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Die Tarifvertragsparteien (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und Gewerkschaft ver.di) hatten sich im letzten Jahr angesichts der damals anstehenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 dazu entschieden, vorgezogene Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Branche zu führen.