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Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung

Presse mit Scrabble Buchstaben geschrieben

Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung – Soforthilfe in Höhe von 150 Millionen Euro für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Ministerpräsident Laschet: „Befinden uns in einer schweren Krise – für die Gesundheit, für den Wohlstand und für den Zusammenhalt in unserem Land.“

Das Landeskabinett hat am Dienstag, 17. März 2020, weitere umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sowie zur Stärkung der medizinischen und pflegerischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte in der Bevölkerung weiter zu reduzieren und so die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Zu diesem Zweck wurde unter anderem beschlossen, weitere Einrichtungen und Angebote zu schließen oder zu untersagen, die Öffnungszeiten und Auflagen von Restaurants enger zu fassen und Übernachtungsangebote nur zu ausschließlich nicht touristischen Zwecken weiterhin zuzulassen.
17. März 2020
Weiter heißt es in der Presseerklärung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen:

Zugleich wird für wichtige Angebote des täglichen Bedarfs die Öffnung an Sonn- und Feiertagen gestattet. Hierzu zählen beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel und Apotheken.

Bei den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern sowie bei weiteren Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung bestehen erhebliche Bedarfe aufgrund der Erfordernisse zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Als Soforthilfe werden Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung zusätzliche Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Entwicklung der Infektionen mit dem Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen ist nicht nur dynamisch, sondern dramatisch. Es muss nun der Letzte verstehen: Wir befinden uns in einer schweren Krise – für die Gesundheit, für den Wohlstand und für den Zusammenhalt in unserem Land. Die Landesregierung arbeitet Tag und Nacht daran, die Corona-Virus-Pandemie einzudämmen. Wir arbeiten dabei eng mit der Bundesregierung, aber auch im Länderkreis und mit unseren Freunden in Belgien und den Niederlanden zusammen. Nur gemeinsam werden wir es schaffen, das Virus erfolgreich zu bekämpfen und möglichst viele Menschenleben zu retten. Es geht um Leben und Tod. So einfach ist es. Und so schlimm.“

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit dem heutigen Erlass ergänzen wir die kontaktreduzierenden Maßnahmen, die wir bereits am Sonntag ergriffen haben. Dass die Bundesregierung unsere Regelungen explizit als Vorbild für ihre Empfehlungen genannt hat, bestätigt uns in unserer Einschätzung, dass wir mit Besonnenheit und Entschlossenheit gehandelt haben. Das wird auch künftig Maßgabe unseres Handelns sein.“

Die weiteren Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Bewältigung der Auswirkungen beinhalten unter anderem folgende Eckpunkte:
  • Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebotesind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser (ab 16. März), alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen (ab 17. März), Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März), Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März).
  • Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.
  • DerZugang zu Bibliotheken(außer Bibliotheken an Hochschulen),Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotelsfür die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc.Restaurants und Speisegaststättendürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.
  • Folgenden Geschäften ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet(dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.
  • Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichenMaßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagentreffen.
  • Übernachtungsangebote dürfen nur zu nichttouristischenZwecken genutzt werden.
  • Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

Wirtschaftsgipfel der Landesregierung

Neben den gesundheitlichen Auswirkungen ist das Corona-Virus auch eine sehr ernste Herausforderung für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat dazu bereits viele Gespräche geführt und kurzfristige Maßnahmen für in Not geratene Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg gebracht. Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sowie Finanzminister Lutz Lienenkämper werden sich am Donnerstag mit den Spitzen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und den Sozialpartnern in einer Videokonferenz austauschen. Ziel ist, die Unterstützungsprogramme weiter auszubauen und passgenaue finanzielle Hilfen für Betroffene bereitzustellen. An den Gesprächen nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter der NRW.BANK sowie der Banken- und Sparkassenverbände teil.