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Coronaschutz: Große Publikumsmessen im Januar nicht möglich

Keine großen Publikumsmessen im Januar möglich

Bereits beschlossene Schutzmaßnahmen werden konsequent umgesetzt

Das Gesundheitsministerium hat mit Anpassung der Corona-Schutzverordnung ab 30. Dezember 2021 große Publikumsmessen mit normalerweise gleichzeitig mehr als 750 Besucherinnen und Besuchern bis Ende Januar 2022 untersagt.
29. Dezember 2021
Grund dafür ist die nach wie vor erwartete erhebliche Ausbreitung der Omikron-Variante. Schon in der Woche vor Weihnachten hatte die neue Corona-Schutzverordnung ein Zuschauerverbot für überregionale Großveranstaltungen bestimmt.

Minister Karl-Josef Laumann: „Wir müssen im Moment weiter sehr vorsichtig sein. Die Omikron-Variante breitet sich aus in einer Dynamik, die wir noch nicht kennen. Doch wir müssen heute handeln. Deshalb hatten wir in der aktuellen Corona-Schutzverordnung schon große Fußballspiele und Sportereignisse mit Zuschauerinnen und Zuschauern untersagt. Es ist nur folgerichtig, dass im Januar auch keine großen Publikumsmessen mit vielen Besucherinnen und Besuchern aus verschiedenen Regionen und Ländern aus aller Welt stattfinden.”

Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Ich begrüße es, dass das Land seine Corona-Schutzverordnung in einigen Punkten konkretisiert hat. Sicherlich ist es bedauerlich, dass auch die Messe boot im Januar jetzt unter das Verbot fällt. Ich war mir aber bereits im Vorfeld mit der Geschäftsführung der Messe Düsseldorf einig, kein unvertretbares Risiko einzugehen und die boot notfalls abzusagen."

Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium einige redaktionelle Klarstellungen und Vereinfachungen in der Corona-Schutzverordnung vorgenommen, auch damit die Regelungen noch konsequenter umgesetzt werden.

So wurde zum Beispiel klargestellt, dass die Kontaktbeschränkung im Privatbereich auf maximal zehn immunisierte Personen auch für unter 2Gplus fallende private Silvesterfeiern mit Tanz gilt.