Gesundheitsministerium kündigt verschärfte Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für weitere kreisfreie Städte und Kreise ab Donnerstag an
Veränderungen in fünf Kreisen Nordrhein-Westfalens
Nach Auswertung der am 27. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab Donnerstag für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden.
27. April 2021
- Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse bei Überschreiten des Grenzwertes von 100 gibt es keine Veränderungen. Die Notbremse gilt weiterhin in allen Kreisen/kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen außer in der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter.
- Ab Donnerstag, 29. April 2021, 00.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich in der Städteregion Aachen und im Hochsauerlandkreis.
- Ab Donnerstag, 29. April 2021, 00.00 Uhr, gelten die strengeren Regelungen für Bildungsangebote (Schule, Kinderbetreuung, Hochschule) für 7-Tage-Inzidenzen über 165 zusätzlich im Ennepe-Ruhr-Kreis, im Kreis Paderborn, in der Städteregion Aachen sowie im Kreis Wesel.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: