Gesundheitsministerium kündigt verschärfte Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für weitere kreisfreie Städte und Kreise ab Donnerstag an.

Bild des Benutzers Mags.Guenzred
Gespeichert von Mags.Guenzred am 27. April 2021
Grafik: Coronaschutz-Regeln während des Lockdowns in Nordrhein-Westfalen
27. April 2021

Gesundheitsministerium kündigt verschärfte Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für weitere kreisfreie Städte und Kreise ab Donnerstag an

Veränderungen in fünf Kreisen Nordrhein-Westfalens

Nach Auswertung der am 27. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab Donnerstag für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden.

  1. Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse bei Überschreiten des Grenzwertes von 100 gibt es keine Veränderungen. Die Notbremse gilt weiterhin in allen Kreisen/kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen außer in der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter.

 

  1. Ab Donnerstag, 29. April 2021, 00.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich in der Städteregion Aachen und im Hochsauerlandkreis.

 

  1. Ab Donnerstag, 29. April 2021, 00.00 Uhr, gelten die strengeren Regelungen für Bildungsangebote (Schule, Kinderbetreuung, Hochschule) für 7-Tage-Inzidenzen über 165 zusätzlich im Ennepe-Ruhr-Kreis, im Kreis Paderborn, in der Städteregion Aachen sowie im Kreis Wesel.

     

Relevante

Pressemitteilungen

Weiteres

zum Thema

Pressefotos

Download
KEINE ERGEBNISSE

KONTAKT

Fachreferat
NO RESULTS
KEINE ERGEBNISSE