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Gesundheitsministerium kündigt verschärfte Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für weitere kreisfreie Städte und Kreise ab Donnerstag an.

Grafik: Coronaschutz-Regeln während des Lockdowns in Nordrhein-Westfalen

Gesundheitsministerium kündigt verschärfte Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für weitere kreisfreie Städte und Kreise ab Donnerstag an

Veränderungen in fünf Kreisen Nordrhein-Westfalens

Nach Auswertung der am 27. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab Donnerstag für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden.
27. April 2021
  1. Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse bei Überschreiten des Grenzwertes von 100 gibt es keine Veränderungen. Die Notbremse gilt weiterhin in allen Kreisen/kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen außer in der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter.
  1. Ab Donnerstag, 29. April 2021, 00.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich in der Städteregion Aachen und im Hochsauerlandkreis.
  1. Ab Donnerstag, 29. April 2021, 00.00 Uhr, gelten die strengeren Regelungen für Bildungsangebote (Schule, Kinderbetreuung, Hochschule) für 7-Tage-Inzidenzen über 165 zusätzlich im Ennepe-Ruhr-Kreis, im Kreis Paderborn, in der Städteregion Aachen sowie im Kreis Wesel.