
27. April 2021
Gesundheitsministerium kündigt verschärfte Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für weitere kreisfreie Städte und Kreise ab Donnerstag an
Veränderungen in fünf Kreisen Nordrhein-Westfalens
- Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse bei Überschreiten des Grenzwertes von 100 gibt es keine Veränderungen. Die Notbremse gilt weiterhin in allen Kreisen/kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen außer in der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter.
- Ab Donnerstag, 29. April 2021, 00.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich in der Städteregion Aachen und im Hochsauerlandkreis.
- Ab Donnerstag, 29. April 2021, 00.00 Uhr, gelten die strengeren Regelungen für Bildungsangebote (Schule, Kinderbetreuung, Hochschule) für 7-Tage-Inzidenzen über 165 zusätzlich im Ennepe-Ruhr-Kreis, im Kreis Paderborn, in der Städteregion Aachen sowie im Kreis Wesel.