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Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Fleischindustrie

Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Fleischindustrie

Das Arbeitsministerium sowie das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und die Generalzolldirektion haben die Ergebnisse der landesweiten Aktionstage gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgestellt. Vom 29. August bis 2. September haben über 400 Einsatzkräfte Betriebe in der Fleischbranche kontrolliert: Mit dabei waren Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, Kontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung, Bedienstete der Kommunen sowie anderer Behörden.
18. September 2022
Die gemischten Kontrollteams überprüften landesweit insgesamt 81 Arbeitgeber in 63 Fleischbetrieben sowie 1.681 Beschäftigte. Darüber hinaus wurden auch Gemeinschaftsunterkünfte ins Visier genommen.

„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, mit gemeinsamen Kontrollen die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in der Fleisch-industrie nachhaltig zu verbessern“, so Minister Laumann. „Im Vergleich zu unseren Kontrollen vor der Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) und nachdem die Gesetzesänderung jetzt knapp zwei Jahre in Kraft ist, zeigt sich weiterhin eine vorsichtig positive Entwicklung: Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in vielen Betrieben der Fleischindustrie verbessern sich allmählich. Aber wir können uns nicht nur mit der Umsetzung der gesetzlichen Maßnahmen zufriedengeben. Sofern Unternehmen der Branche es noch nicht machen, müssen sie die von der Politik angestoßene Entwicklung jetzt selbst konsequent fortsetzen, auch aus eigenem Interesse. Die gesetzlichen Regelungen zeigen zwar Wirkung, aber die aktuellen Ergebnisse verdeutlichen wieder einmal, wie wichtig gemeinsame Kontrollen weiterhin bleiben. Für Betriebe, die Arbeits- und Hygieneschutzbestimmungen nicht einhalten, wird der Kontrolldruck aufrechterhalten und der Fokus auf die Entwicklung der Arbeitsbedingungen erhalten bleiben“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann weiter.

Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte insbesondere, ob in den Betrieben die Bestimmungen des Arbeitsschutzes umgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem
  • die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung,
  • der Nachweis über die Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes,
  • die Unterweisung der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit sowie
  • die Durchführung der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge der Beschäftigten, die in der Produktion Lärm- und Feuchtarbeiten ausgesetzt sind.
Weitere Prüfinhalte waren die Umsetzung technischer Arbeitsschutzmaßnahmen, die sichere Gestaltung der Arbeitsstätte sowie die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen.

Die meisten Mängel wurden in der Durchführung der Gefährdungs-beurteilung mit Folgen für technische und organisatorische Arbeitsschutzmängel festgestellt sowie in der fehlenden beziehungsweise unvollständigen Dokumentation der Arbeitszeiten.

In zwei Drittel der Betriebe gab es aufgrund mangelhafter Gefährdungsbeurteilungen Defizite bei der Eignung und dem Zustand der Arbeitsmittel. Es wurden beschädigte oder nicht vollständig zusammengebaute Maschinen verwendet - zum Beispiel fehlten Sicherheitsabdeckungen an Maschinen oder es waren Flurförderzeuge (z. B. Stapler) beschädigt. Ein grundsätzliches Problem stellten die genutzten Messer dar, denn diese wurden teilweise über ihre geplante Abnutzung hinaus verwendet. Zudem wurden in fast allen Betrieben Mängel bei der Lagerung von Gefahrstoffen festgestellt. Häufige und schwerwiegendere Mängel wurden überwiegend in kleineren Betrieben mit unter 100 Beschäftigten festgestellt.

Die Bediensteten der Zollverwaltung leiteten in 46 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren insbesondere wegen Verletzung der Aufzeichnungspflichten nach dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft - GSA Fleisch (z. B. Erfassung Rüstzeiten. Das ist die Zeit, die zur Vorbereitung einer bestimmten Arbeit nötig ist, beispielsweise zum Einstellen einer Maschine) und wegen Nichtzahlung des geltenden Mindestlohns ein. Darüber hinaus bedürfen 61 Sachverhalte noch einer weiteren Prüfung. Dabei ergaben sich unter anderem auch hier in 30 Fällen Anhaltspunkte, dass der geltende Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Des Weiteren prüft die Zollverwaltung in diesen Fällen, ob Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in zutreffender Höhe abgeführt und ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden.

„Wir sorgen mit unseren Kontrollen für einen fairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, gerechte Arbeitsbedingungen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Ein wesentlicher Faktor für unsere erfolgreiche Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist die Zusammenarbeit“, so die Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher zu der Aktionswoche. „Deshalb werden wir die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligten Partnern weiter vertiefen.“

Die Bediensteten der Kommunen fanden bei den Kontrollen Verstöße wegen fehlender Eintragung in die Handwerksrolle. Nähere Auskünfte zu den Ergebnissen in den einzelnen Regionen geben gerne die Pressestellen der Bezirksregierungen sowie der Hauptzollämter.

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gute und verlässliche Arbeitsbedingungen haben. Daher wurde auch die mehrsprachigeBroschüre „Arbeitsschutz in der Fleischindustrie. Ihre Rechte und wo Sie Unterstützung bekommen.“ überarbeitet.

Hintergrundinformationen

Das Arbeitsministerium sowie das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und die Generalzolldirektion haben 2018 in Münster die gemeinsamen Aktionstage zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vereinbart, die jährlich in wechselnden Branchen stattfinden. Ziel ist die vernetzte Zusammenarbeit der Behörden zu stärken. Bisher wurden schwerpunktmäßig folgende Branchen im Rahmen dieser Aktionstage gemeinsam überprüft: Baustellen (2019, 2021), Wach- und Sicherheits-gewerbe (2020) sowie Fleischindustrie (2021, 2022).

Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Aktualisierte Broschüre in fünf Sprachen

Die Broschüre „Arbeitsschutz in der Fleischindustrie. Ihre Rechte und wo Sie Unterstützung bekommen.“ wurde aufgrund der gesetzlichen Änderungen im Arbeitsschutzrecht, im Mindestlohngesetz und im GSA Fleisch überarbeitet und steht ab sofort in der aktualisierten Fassung in den Sprachen Deutsch, Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch und Ungarisch zur Verfügung. Mehr Informationen können unter nachfolgendem Webangebot des Arbeitsschutzes Nordrhein-Westfalen für Beschäftigte in der Fleischindustrie (inkl. Broschüre) abgerufen werden: www.mags.nrw/beschwerde