Distanzunterricht ab Montag (19. April 2021) auch im Kreis Mettmann und in Herne
7-Tage-Inzidenz liegt in beiden Kommunen seit gestern über 200
Aufgrund steigender Inzidenzwerte hat die Landesregierung heute (18. April 2021) nach Beratungen mit den jeweiligen kommunalen Akteuren für die Schulen im Kreis Mettmann und in der Stadt Herne für die kommende Woche weiterhin Distanzunterricht angeordnet.
18. April 2021
Die Entscheidung wurde getroffen, weil die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Mettmann und in der Stadt Herne seit gestern über 200 liegt und die Werte auch am heutigen Sonntag nicht unter diese kritische Marke gefallen sind.
Die Entscheidung konnte kurzfristig getroffen werden, da die Kommunen versichert haben, die Schulen und die Eltern schnellstmöglich zu informieren und eine geordnete Fortsetzung des Distanzunterrichts ermöglichen zu können.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung haben die Schulträger vor Ort die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die morgen trotz Distanzunterricht zum Unterricht in der Schule erscheinen, vor Ort dennoch für all diese Kinder sicherzustellen.
Nicht betroffen von der Anordnung des Distanzunterrichts und daher weiterhin im Präsenzformat zulässig ist in allen Kommunen der Unterricht
Ebenfalls weiter möglich ist insbesondere das Angebot der pädagogischen Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause keine angemessenen Bedingungen für das Lernen im Distanzunterricht vorfinden.
Die Entscheidung konnte kurzfristig getroffen werden, da die Kommunen versichert haben, die Schulen und die Eltern schnellstmöglich zu informieren und eine geordnete Fortsetzung des Distanzunterrichts ermöglichen zu können.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung haben die Schulträger vor Ort die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die morgen trotz Distanzunterricht zum Unterricht in der Schule erscheinen, vor Ort dennoch für all diese Kinder sicherzustellen.
Nicht betroffen von der Anordnung des Distanzunterrichts und daher weiterhin im Präsenzformat zulässig ist in allen Kommunen der Unterricht
- für die Abschlussklassen (einschließlich der Prüfungen) der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen sowie die entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs,
- in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs.
Ebenfalls weiter möglich ist insbesondere das Angebot der pädagogischen Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause keine angemessenen Bedingungen für das Lernen im Distanzunterricht vorfinden.
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