
Gegen Armut und Ausgrenzung. Öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW
Landesprogramm unterstützt Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Landesprogramm unterstützt Integration von besonders benachteiligten Zielgruppen im SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
240.000 langzeitarbeitslose Menschen finden in Nordrhein-Westfalen nur schwer oder gar keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie gehören zu einer Zielgruppe, die mit vielfältigen Problemlagen konfrontiert ist und eine große Distanz zum Arbeitsmarkt hat. Die Landesregierung fördert deshalb zusammen mit den Jobcentern seit 2013 Projekte im Bereich „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ (ÖgB). Durch die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen verbunden mit Coaching und arbeitsmarktnaher Qualifizierung soll die berufliche Integration von Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen ermöglicht werden.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds. Weitere Unterstützungsleistungen erfolgen durch die Jobcenter und Kommunen.
Mehr als 2.400 Arbeitsplätze geschaffen - Informationen zum Programm
Die Integration von besonders benachteiligten Zielgruppen in das Erwerbsleben ist ein zentrales Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Unter dem Titel „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ werden im Rahmen der ESF-geförderten Landesarbeitspolitik Ansätze zur langfristigen und dauerhaften Integration von arbeitslosen Frauen und Männern im SGB II-Bezug umgesetzt.
Es wurden bzw. werden über 100 Projekte mit etwa 2.400 Teilnehmerplätzen vor allem in gemeinnützigen und öffentlichen Betrieben gefördert. Viele der Beschäftigten waren zuvor länger als fünf Jahre arbeitslos. Über die öffentlich geförderte Beschäftigung erhalten die ehemals langzeitarbeitslosen Menschen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und werden von Jobcoaches unterstützt und individuell - je nach Bedarf und weiterer Perspektive - arbeitsmarktnah qualifiziert, um die Chancen für eine dauerhafte Integration und den Übergang in ein nicht gefördertes Arbeitsverhältnis zu erhöhen.
Die Förderung des Landes umfasst die Bausteine Coaching, Projektleitung und Qualifizierung. Die gemeinnützigen und/oder kommunalen Projektträger stellen sozialversicherungspflichtige befristete Arbeitsplätze in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind arbeitsmarktnah ausgestaltet, die Entlohnung der Beschäftigten erfolgt tariflich oder zum ortsüblichen Lohn. Vom Jobcenter erhalten die Träger je nach Leistungsvermögen der Beschäftigten einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent für maximal 24 Monate. Die weiteren Lohnkosten müssen durch die Projekte selbst erwirtschaftet werden. Zur Umsetzung der Projekte kooperieren die Träger u.a. mit verschiedenen gemeinnützigen Arbeitgebern. Das Coaching und die Organisation und Koordination bedarfsgerechter Qualifizierungsangebote erfolgt durch die Träger. Die Tätigkeitsfelder reichen von handwerklichen Dienstleistungen, Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau über kaufmännische und gastronomische Tätigkeiten bis hin zu personenbezogenen Assistenzleistungen im Bereich Hauswirtschaft, Betreuung und Pflege.
Im Fokus stehen erwerbsfähige Leistungsberechtigte des SGB II, die ohne diese Förderung mittelfristig keinen Zugang in das Erwerbsleben finden. Die Förderung des individuellen Lohnkostenzuschusses (SGB II) erfolgt durch die Jobcenter, weitere notwendige Unterstützungs-Bausteine wie z.B. Kinderbetreuung, Schuldner- oder Suchtberatung erfolgen durch die Kommunen im Rahmen einer Förderung nach § 16a SGB II.
Die fachliche Begleitung der ÖgB-Projekte erfolgt durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.). Neue Projektanträge sind seit dem 31.12.2018 nicht mehr möglich.
Evaluation zum Programm "Öffentlich geförderte Beschäftigung"
Das Landesprogramm ist vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) und vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in zwei Teilen mit unterschiedlichen Schwerpunkten evaluiert worden.
Gute Praxis
Ein Praxisbeispiel aus Dortmund zeigt, wie das ESF-geförderte Landesprogramm "Öffentlich geförderte Beschäftigung" umgesetzt wird. Langzeitarbeitslose Menschen finden den Weg zurück in Beschäftigung und gewinnen neue Teilhabechancen.