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Minister Laumann begrüßt Forderung des Bundesrats zu Verbot von Werkverträgen in der Kurier- und Paket-Branche

Foto: Pakete auf Förderband

Minister Laumann begrüßt Forderung des Bundesrats zu Verbot von Werkverträgen in der Kurier- und Paket-Branche

Minister Laumann: Verbot von Werkverträgen ist Mittel der Wahl im Kampf gegen Arbeitsausbeutung der Paketbotinnen und -boten

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt, dass sich der Bundesrat am Freitag, 2. Februar 2024, für ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal für den Transport (inklusive Sortierung und Verladung der Pakete) und der Auslieferung für die Kurier- und Paketbranche ausgesprochen hat. Mit seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein Verbot des Einsatzes von Subunternehmen beziehungsweise von Werkverträgen in diesen Branchen im weiteren Gesetzgebungsverfahren in das Postrechtsmodernisierungsgesetz aufzunehmen. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob Ausnahmen möglich sind, wenn Subunternehmen ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen einsetzen.

2. Februar 2024

Der aktuelle Entwurf des Gesetzes sieht nur vor, dass alle an der Auslieferung beteiligten Unternehmen ein Marktzugangsverfahren durchlaufen müssen, in dem die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Unternehmen im Vorhinein überprüft werden soll. Da viele Verstöße aber gar nicht erst aufgedeckt werden, reicht das nicht aus, um den Missständen und der Arbeitsausbeutung beizukommen. Deshalb hatte Nordrhein-Westfalen den Antrag zur Aufnahme des Verbots von Werkverträgen in den Bundesrat eingebracht.

Ich freue mich sehr, dass unser Antrag im Bundesrat erfolgreich war. Es ist gut, dass sich Bundesregierung und Bundestag jetzt im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit dem Verbot von Werkverträgen in der Kurier- und Paketbranche auseinandersetzen müssen. Denn wir müssen dafür Sorge tragen, dass Paketzustellerinnen und -zusteller ihre Arbeit unter guten Arbeitsbedingungen verrichten können. Der Großteil von ihnen arbeitet für Subunternehmen der Paketdienstleister. Leider wissen wir, dass die Beschäftigung dort regelmäßig durch Arbeitsausbeutung durch niedrige Pauschallöhne und Arbeitszeitverletzungen, Überladungen und Scheinselbstständigkeit gekennzeichnet ist. Das liegt auch daran, dass Subunternehmerketten die Kontrolle und Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutzvorschriften erschweren. Zudem besteht dort in aller Regel bisher keine tarifvertragliche Bindung und es gibt keine Arbeitnehmervertretung. All dem können wir mit einem Werkvertragsverbot einen Riegel vorschieben – das untermauern die guten Erfahrungen aus der Fleischindustrie, nachdem dort Werkverträge verboten wurden. Deshalb halte ich ein Verbot von Werkverträgen in der Kurier- und Paket-Branche für das Mittel der Wahl, um Arbeitsausbeutung in der Branche zu bekämpfen und hoffe, dass es kommen wird. Leitlinie meiner Politik war immer, dass die Kernaufgaben eines Unternehmens auch von Menschen erledigt werden sollten, die dort fest angestellt sind”, erklärte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. 

Hintergrundinformationen

Bundesweit sind knapp 360.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei den Kurier-, Express- und Paketdienstleistern (Stand Juni 2022: 359.243) tätig. Darüber hinaus gibt es auch knapp 100.000 Minijobs in diesem Bereich. Insgesamt ist die Branche aufgrund der vielen Sub- und Sub-Subunternehmen hochgradig fragmentiert: 79,6 Prozent der Beschäftigten und damit circa 270.000 Personen arbeiten in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies hat nicht nur Auswirkungen bei den Kontrollen, sondern auch Folgen für die Entgelte. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Bruttogehälter von Paketlieferantinnen und Paketlieferanten in den Jahren 2010 bis 2020 nur um 1,5 Prozent gestiegen. 

Begünstigt werden Rechtsverstöße in der Branche gerade in den häufig vorkommenden Subunternehmer-Konstellationen dadurch, dass in vielen Fällen Drittstaatenangehörige mit unsicherem Aufenthaltsstatus, ohne anerkannte Ausbildung und mit geringen Deutschkenntnissen die Arbeit als Zustellerinnen und Zusteller ausüben; diese sind besonders anfällig für Arbeitsausbeutung.