Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Landesausschuss für Berufsbildung

Landesausschuss für Berufsbildung Nordrhein-Westfalen berät die Landesregierung

Der Landesausschuss für Berufsbildung (LABB) berät die Landesregierung Nordrhein-Westfalens in allen Fragen der beruflichen Bildung. Dazu gehören Fragen zur dualen Ausbildung und Fachkräftesicherung ebenso wie Fragen der beruflichen Weiterbildung oder der Weiterentwicklung der Berufsbildung in Nordrhein-Westfalen.

Einen Landesausschuss für Berufsbildung gibt es, so sieht es das Berufsbildungsgesetz (§ 82, 83) vor, in jedem Bundesland. Dem Landesausschuss in Nordrhein-Westfalen, der in der Regel zwei- bis dreimal pro Jahr tagt, gehören mehr als 50 Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der öffentlichen Hand an. Die Sitzungen des Gremiums werden durch das NRW-Arbeitsministerium organisiert. Seine Vorschläge zur Fortentwicklung der Berufsbildung gibt der Landesausschuss in Empfehlungen an die Landesregierung weiter.

Zusätzlich sind drei Unterausschüsse eingerichtet:

  • UA 1 - Allgemeine Fragen der beruflichen Bildung
  • UA 2 - Berufliche Ausbildung
  • UA 3 - Berufliche Weiterbildung & Fachkräftesicherung

Diese Unterausschüsse bereiten Themenstellungen für den Landesausschuss vor, beraten und erarbeiten Empfehlungen. Zur Beratung können Sachverständige hinzugezogen werden.

Den Vorsitz des Landesausschusses für Berufsbildung hat derzeit Frau Sonja Kawlath (Deutscher Gewerkschaftsbund NRW) inne. Ihre Stellvertretung ist Frau Petra Pigerl-Radtke (Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld).

Zur Unterstützung der Arbeit des Landesausschusses für Berufsbildung ist im Arbeitsministerium eine Geschäftsstelle eingerichtet; Geschäftsstellenleiter ist Herr Pfeifer, Referatsleiter II A 5.

Zur konstituierenden Sitzung in der 15. Amtsperiode hat sich der Landesausschuss für Berufsbildung am 13.07.2026 im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen. Für die Sitzung war die folgende Tagesordnung vorgesehen:

Im Rahmen der letzten Sitzung des Landesausschusses in der 14. Amtsperiode am 19.05.2026 wurden zwei Empfehlungen an die Landesregierung verabschiedet:

Der Landesausschuss für Berufsbildung Nordrhein-Westfalen ist der Überzeugung, dass Ausbildungsberufe nach § 66 BBiG / 42r HwO sowohl für junge Menschen mit entsprechender Art und Schwere der Behinderungen als auch für Ausbildende zur Sicherung von Nachwuchs eine erfolgsversprechende Perspektive sein können. Um die Potenziale von jungen Menschen mit Behinderungen zu erkennen, zu nutzen und Nordrhein-Westfalen zu einem inklusiven Ausbildungsmarkt weiter auszubauen, ist der Landesausschuss für Berufsbildung NRW der Ansicht, dass hierfür gute Rahmenbedingungen geschaffen und die Ausbildungsmöglichkeiten weiter gestärkt werden müssen und richtet daher die nachstehende Empfehlung an die Landesregierung:

Es ist weiterhin erklärtes Ziel in Nordrhein-Westfalen, die Potentiale der jungen Menschen im Übergangssektor zu heben, die Übergangsquote in die Ausbildung zu erhöhen und den Übergang zu beschleunigen. Dazu sind sich alle Bänke im Landesausschuss für Berufsbildung NRW einig, dass mehr und besser begleitete Praxiserfahrungen wichtig sind. Dadurch soll es gelingen, den hohen Anteil der jungen Menschen ohne Berufsabschluss zu senken.

Um bessere und schnellere Übergänge zu unterstützen, empfiehlt der Landesausschuss für Berufsbildung der Landesregierung die Organisation des Praktikums in den einjährigen Berufsfachschulen stärker zu flexibilisieren und zu entbürokratisieren.