
Kurberatung für pflegende Angehörige
Land fördert Kurberatung für pflegende Angehörige
Rechtsgrundlage für die sogenannte „Kur“ sind die §§ 23 und 40 SGB V. Danach können pflegende Angehörige eine dreiwöchige stationäre Vorsorge- oder Reha-Leistung beantragen, um die eigene Gesundheit zu stärken oder wiederherzustellen.
Umgesetzt wird das Projekt vom Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. in Kooperation mit der AW Kur und Erholungs GmbH, Tochtergesellschaft des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen e.V.. Das Projekt findet in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege statt. Dabei werden die vorhandenen Strukturen unter dem Dach des Müttergenesungswerks genutzt.
Das MAGS und die Projektträger kooperieren eng mit dem Nordrhein-Westfälischen Heilbäderverband, um ausreichende Angebote für pflegende Angehörige in erreichbarer Nähe vorhalten zu können.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www.kuren-fuer-pflegende-angehoerige.de