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Hilfe im Alltag: Landesregierung vereinfacht die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe für häuslich betreute Pflegebedürftige

Foto zeigt eine ältere Frau mit einem Arm auf der Schulter eines älteren Mannes

Hilfe im Alltag: Landesregierung vereinfacht die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe für häuslich betreute Pflegebedürftige

Für den Nachweis einer Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe reicht eine Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aus

Die niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe im Zuge der sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag spielt in der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine immer größere Rolle. Durch die Achte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) hat das Landeskabinett nun den weitgehenden unbürokratischen Zugang zu dieser wichtigen Form der Unterstützung dauerhaft sichergestellt.

20. September 2023

Als Alternative zu einer Qualifizierung im Umfang eines Pflege- und Nachbarschaftskurses reicht nun die Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebots der vom Land und den Pflegekassen geförderten Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aus. Diese Regelung löst eine im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte befristete Ausnahmeregelung ab, die Ende des Jahres ausgelaufen wäre.

Minister Karl-Josef Laumann erklärt: „Mir ist wichtig, dass pflegebedürftige Menschen den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung zur Finanzierung von Nachbarschaftshilfe möglichst unbürokratisch in Anspruch nehmen können. Wir haben mit der bisherigen Ausnahmeregelung im Zusammenhang mit der Nachbarschaftshilfe während der Pandemie wirklich gute Erfahrungen gemacht. Leider konnten wir diese nicht eins zu eins fortsetzen, da wir bundesgesetzlich gebunden sind. Ich freue mich, dass wir mit der Anschlussregelung eine gute Lösung gefunden haben, den Entlastungsbetrag dauerhaft für Hilfe in der Nachbarschaft leichter zugänglich zu machen.“

Das im Internet abrufbare Informationsmaterial ist ein freiwilliges Angebot. Zukünftig wird auf der entsprechenden Website eine Broschüre hinterlegt, die die wichtigsten Informationen zur Nachbarschaftshilfe enthält. Die Kenntnisnahme dieses Informationsmaterials wird nun als Alternative im Rahmen der Anerkennung ergänzt.

Hintergrundinformationen

Die Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser kann unter anderem im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Sie tragen dazu bei, Pflegende zu entlasten und Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu verbleiben. Hierzu zählen zum Beispiel auch Hilfen beim Einkauf, bei der Wahrnehmung von Terminen oder im Haushalt sowie persönliche Gespräche über Alltägliches zur Vermeidung von Vereinsamung. In Nordrhein-Westfalen regelt die AnFöVO das entsprechende Anerkennungsverfahren.