©Bild: PantherMedia / ArturVerkhovetskiy
Grunderwerb und Baumaßnahmen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ist zuständig für die Prüfung und die Genehmigung von Grunderwerb und Baumaßnahmen der Sozialversicherungsträger, die der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegen.
Grundlage für die Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Baumaßnahmen gemäß § 85 SGB IV sind:
Wichtig:
Nach der Fertigstellung genehmigter Baumaßnahmen ist die Vorlage eines Abschlussberichtes erforderlich.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Nehmen Sie frühzeitig, am besten schon vor dem formellen Genehmigungsantrag, Kontakt zum Ministerium auf.
- Die Genehmigungsgrundsätze des Bundesamtes für Soziale Sicherung zu § 85 SGB IV (Grundsätze 85) in der jeweils gültigen Fassung.
- Der Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen“ des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen ist als Bewertungsmaßstab nach § 70 Abs. 3 Satz 3 SGB IV zu beachten.
Wichtig:
Nach der Fertigstellung genehmigter Baumaßnahmen ist die Vorlage eines Abschlussberichtes erforderlich.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Nehmen Sie frühzeitig, am besten schon vor dem formellen Genehmigungsantrag, Kontakt zum Ministerium auf.
Bitte nehmen Sie frühzeitig, am besten schon vor dem formellen Genehmigungsantrag, Kontakt zum Ministerium auf.
Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an: Aufsicht-Rentenversicherung-NRW [at] mags.nrw.de (Aufsicht-Rentenversicherung-NRW[at]mags[dot]nrw[dot]de)
Oder Sie schicken uns Ihr Anliegen postalisch an:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat III B 2
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an: Aufsicht-Rentenversicherung-NRW [at] mags.nrw.de (Aufsicht-Rentenversicherung-NRW[at]mags[dot]nrw[dot]de)
Oder Sie schicken uns Ihr Anliegen postalisch an:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat III B 2
Fürstenwall 25
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