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Grunderwerb und Baumaßnahmen
Grundlage für die Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Baumaßnahmen gemäß § 85 SGB IV sind:
- Die Genehmigungsgrundsätze des Bundesamtes für Soziale Sicherung zu § 85 SGB IV (Grundsätze 85) in der jeweils gültigen Fassung.
- Der Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen“ des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen ist als Bewertungsmaßstab nach § 70 Abs. 3 Satz 3 SGB IV zu beachten.
Die baufachliche Begutachtung genehmigungspflichtiger Baumaßnahmen wird regelmäßig vom Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB NRW) Düsseldorf durchgeführt.
Wichtig:
Nach der Fertigstellung genehmigter Baumaßnahmen ist die Vorlage eines Abschlussberichtes erforderlich.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Nehmen Sie frühzeitig, am besten schon vor dem formellen Genehmigungsantrag, Kontakt zum Ministerium auf.