Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Gesetzentwurf: Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz

Tastatur mit Schriftzug Pressemitteilung

Gesetzentwurf auf den Weg gebracht: Landeskabinett treibt Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz weiter voran

Minister Laumann: Mit dem neuen Landesamt stärken wir den öffentlichen Gesundheitsdienst und den staatlichen Arbeitsschutz

Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Errichtung des neuen Landesamts für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) ist getan: Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf über die Errichtung der neuen zentralen Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gebilligt und beschlossen, die Verbändeanhörung durchzuführen.

11. April 2024

Aus zwei Institutionen wird eine: Im neuen LfGA NRW sollen die bisher vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und vom Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) wahrgenommenen Aufgaben und Fachkompetenzen gebündelt werden.  Insbesondere soll die bisher bei den Bezirksregierungen für Bereiche des öffentlichen Gesundheitsdienstes verortete Aufsichtsfunktion über die unteren Gesundheitsbehörden auf das LfGA NRW übertragen werden. Die Landesregierung will das Gesetz noch im Sommer in den Landtag einbringen.

Die Pandemie hat uns allen sehr deutlich vor Augen geführt, wie wichtig der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und wie notwendig ein starker staatlicher Arbeitsschutz ist. Die Errichtung einer neuen Landesoberbehörde sowohl für Gesundheit als auch für Arbeitsschutz sehe ich daher als eine der zentralen Lehren aus der Pandemie. Um den ÖGD und den Arbeitsschutz auf künftige Herausforderungen bestmöglich vorzubereiten, wollen wir die vorhandenen Strukturen bündeln, Synergien heben, Abstimmungsaufwände reduzieren und Arbeitsabläufe beschleunigen und optimieren. Mit dem LfGA NRW können wir schnell und effizient handeln, denn die zukünftigen Herausforderungen sind ­vielfältig: Wir sind bei der Unterstützung der Hitzeschutzmaßnahmen vor Ort gefordert, wir müssen unsere Gesundheitsstrukturen auf die Alterung der Bevölkerung einstellen und bereit dafür sein auf neue Infektionskrankheiten zu reagieren“, erklärt Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 

Durch die Bündelung von Fachkompetenz und Aufsichtsfunktion im LfGA NRW soll eine stärkere und vereinfachte Durchsetzungsfähigkeit des Arbeits- und Gesundheitsministeriums zur Umsetzung von fachlichen Empfehlungen, einheitlichen Standards und Leitlinien bei den wichtigen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes erzielt werden. Die Aufgaben des neuen Landesamtes sollen etwa beim Infektionsschutz, in der Gesundheitsberichterstattung, bei der Kinder- und Jugendgesundheit sowie bei der Sicherung von Versorgungsstrukturen perspektivisch ausgeweitet werden. Für die Gesundheitsämter bedeutet dies Beratung und Aufsicht aus einer Hand und damit den von den Kommunen gewünschten Ausbau einer direkten Unterstützung. Aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen des Gesundheitsschutzes und des staatlichen Arbeitsschutzes, der für die Sicherstellung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen zuständig ist, können durch die Verzahnung von Fach-, Organisations- und inneren Verwaltungsaufgaben beider Bereiche in einer gemeinsamen Behörde Synergien erzielt werden. Im Arbeitsschutz wird das neue Landesamt zur zentralen Beratungs- und Unterstützungsbehörde der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes NRW. 

Laut dem nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird das LfGA NRW die direkte Rechtsnachfolge des LZG und des LIA übernehmen. Das bedeutet, dass die Aufgaben des LZG und die dem LIA übertragenen Aufgaben und das Personal in die neue Behörde übergehen bzw. übergeleitet werden. Sitz der neuen Landesoberbehörde soll Bochum sein. Die Leitung des Amtes soll Dr. Simone Gurlit übernehmen, die zum 1. Februar 2024 ihren Dienst als Direktorin des LZG angetreten hat

Der Entwurf sieht zudem eine Aktualisierung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vor. Insbesondere um im Krisenfall schnell und optimal abgestimmt reagieren zu können, werden dabei bisher pflichtige Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden zu Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung umgewandelt. Damit wird im Bedarfsfall die Umsetzung einheitlicher Handlungsweisen und Standards, nach denen die Gesundheitsämter arbeiten, verbessert. Zudem wird eine wesentliche Grundlage geschaffen, um den öffentlichen Gesundheitsdienst zu modernisieren und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.