Diese Nachricht wird an die Beschwerdestelle bei der ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt.
Sie können Ihre Beschwerde über das Formular auch anonym einreichen. Wir bitten zu beachten, dass dann keine Möglichkeit besteht, zu Ihnen Kontakt aufzunehmen, um Nachfragen zu dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt vorzunehmen. Dieses kann eine Nachverfolgung Ihrer Beschwerde beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen.
Sofern Sie wünschen, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Sie bei Bedarf für ergänzende Rückfragen kontaktieren kann, können Sie eine Kontaktmöglichkeit hinterlassen (E-Mail-Kontakt im dafür vorgesehenen Eingabefeld oder Anschrift mit Adresse im Texteingabefeld). Bitte beachten Sie, dass Ihre Kontaktaufnahme bei der Angabe einer Kontaktmöglichkeit nicht anonym erfolgt.
Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst so konkret und umfassend wie nötig, um den Sachverhalt auch für die Beschwerdestelle verständlich zu machen. Benennen Sie – nach Möglichkeit –:
- den Namen der Maßnahme.
- Name der Einrichtung / des Trägers der Maßnahme.
- Wie sah der Verstoß gegen die GRC und/oder UN-BRK aus? (Vorgangsbeschreibung)
Weitere Informationen zur Beschwerdemöglichkeit finden Sie unter Beschwerdemöglichkeit Charta der Grundrechte.
Sollte die eingereichte Beschwerde nicht die Umsetzung des ESF/JTF-Programms Nordrhein-Westfalens betreffen, stimme ich mit Absendung der Beschwerde zu, dass diese ggf. an die zuständige Stelle innerhalb der Landesregierung Nordrhein-Westfalens weitergeleitet werden kann. Eine Abgabenachricht braucht nicht erteilt zu werden.