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Fragen und Antworten zu Auffrischungsimpfungen

Grafik mit Text "Schutzimpfung " und Virus-Grafikelementen

Fragen und Antworten zu Auffrischungsimpfungen

Wissenwertes zu aktuellen Impfempfehlungen für den Herbst und Winter

Wem wird eine Auffrischung der Impfung empfohlen? Warum sollte ich mich erneut gegen COVID-19 impfen lassen? Wann sollte ich mich erneut impfen lassen? Mit welchem Impfstoff werde ich geimpft? In diesem Bereich finden Sie ausgewählte Fragen und Antworten zu Auffrischungsimpfungen.
Bei der Auffrischungsimpfung handelt es sich um eine zusätzliche Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffs. Ziel der Booster-Impfung ist die Erhöhung des Impfschutzes. Diese ist insbesondere bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, wichtig
Ziel ist es weiterhin, möglichst viele schwere Verläufe von COVID-19 (Hospitalisierung, Tod) bei besonders gefährdeten Personen zu verhindern. Neben der Schutzwirkung vor schweren Krankheitsverläufen können Auffrischungsimpfungen gleichzeitig zu einer niedrigeren Virenlast und damit zu einer geringeren Infektiosität führen. So kann die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere in der Umgebung vulnerabler Personen verringert werden.

Da für eine erneute Impfung der Nutzen der Impfung die möglichen Risiken weiterhin überwiegt und keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko vorliegen, ist die Möglichkeit einer Booster-Impfung beziehungsweise einer weiteren Impfung aus präventiven Gesichtspunkten angezeigt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schutz der Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf weiter hoch bleibt.
 
Zum aktuellen Zeitpunkt wird eine zweite Auffrischungsimpfung, bei Kombination mit vorangegangener SARS-CoV-2-Infektion und Einhaltung gewisser Mindestabstände auch als viertes immunologisches Ereignis bezeichnet, folgenden Personengruppen empfohlen:
  • Menschen ab 60 Jahren
  • Menschen ab 5 Jahren mit bestimmten Grunderkrankung mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe gemäß STIKO-Empfehlung oder mit Immunschwäche
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen
  • Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
Ziel ist es, besonders vulnerable Personengruppen vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen und beruflich exponierte Personengruppen prioritär zu schützen.

Mit der vierten Impfung soll der individuelle Schutz verbessert werden. Die 2. Booster-Impfung soll sechs Monate nach dem dritten immunologischen Ereignis erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 4 Monate ist in begründeten Fällen möglich. Bei immungesunden Personen ist jedoch ein längerer Impfabstand für den Langzeitschutz immunologisch günstiger. Ausgenommen sind Personen ab 5 Jahren mit Immunschwäche, die 2. Booster-Impfung bereits in einem Mindestabstand von drei Monaten erhalten sollen.

Personen ohne besondere gesundheitliche Gefährdung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) aktuell nach erster Booster-Impfung keine vierte Impfung
Laut STIKO-Empfehlung sollen die Auffrischungsimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.

Die beiden mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna werden von der STIKO (Ständige Impfkommission) für die Auffrischungsimpfungen empfohlen. 

Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer soll bei Personen ab 12 Jahren und für Schwangere und Stillende eingesetzt werden, während der Impfstoff von Moderna für Personen ab 30 Jahren empfohlen wird. 

Bei Vorliegen einer Unverträglichkeit gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch ist es nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich, bei Erwachsenen unabhängig vom Alter für die Auffrischungsimpfung andere zugelassene COVID-19-Impfstoffe zu verwenden.
 

Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-19 werden in Nordrhein-Westfalen in der Regel von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten durchgeführt.

Erste Ansprechperson bei Interesse an einer Impfung sind meist die Hausärztinnen und Hausärzte. 

Zusätzlich dürfen auch Apotheherinnen und Apotheker nach entsprechender Schulung impfen.  

In der 11. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung stellt die STIKO nunmehr ausdrücklich fest: Zwischen COVID-19-Impfungen und anderen sogenannten Totimpfstoffen (inaktivierte Impfstoffe, die abgetötete Erreger oder auch nur Erreger-Bestandteile beinhalten, und die sich nicht vermehren und keine Erkrankung auslösen können) muss kein Impfabstand eingehalten werden, das betrifft insbesondere auch die Grippeschutzimpfung.

Beide Impfstoffe können gleichzeitig gegeben werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Grippe als auch gegen COVID-19 besteht. Die Injektion soll in der Regel an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Ausgenommen von der oben stehenden Empfehlung zur gleichzeitigen Impfstoffgabe ist der Lebendimpfstoff, der für Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren zugelassen ist und als Nasenspray verabreicht wird.

Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte weitere Impfung beeinflusst wird. Durch Impfungen wird der Impfling vor Infektionen geschützt, die ihn auch in der Pandemiezeit zusätzlich gefährden oder schädigen können.
 
Die zweite Auffrischungsimpfung soll sechs Monate nach dem dritten immunologischen Ereignis erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 4 Monate ist in begründeten Fällen möglich.

Bei immungesunden Personen ist jedoch ein längerer Impfabstand für den Langzeitschutz immunologisch günstiger. Ausgenommen sind Personen ab 5 Jahren mit Immunschwäche, die zweite Booster-Impfung bereits in einem Mindestabstand von drei Monaten erhalten sollen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen, die sich nach der dritten Corona-Schutzimpfung infiziert haben, vorerst auf eine weitere Booster-Impfung zu verzichten.